Gehheimrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Gehheimrat''' (Geh-Heim-Rat) ist die oberste Instanz in öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Staaten zur Beratung über das Ausweisen von unliebsamen oder störenden Besuchern. Er tagt je nach Einrichtung verschieden: In Bars beispielsweise alle zwei [[Tage]]. Die Ratsmitglieder werden als Abgeordnete bezeichnet. Ein Gehheimrat hat von 3 bis 25624 (in [[China]]) Abgeordnete. | Der '''Gehheimrat''' (Geh-Heim-Rat) ist die oberste Instanz in öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Staaten zur Beratung über das Ausweisen von unliebsamen oder störenden Besuchern. Er tagt je nach Einrichtung verschieden: In Bars beispielsweise alle zwei [[Tage]]. Die Ratsmitglieder werden als Abgeordnete bezeichnet. Ein Gehheimrat hat von 3 bis 25624 (in [[China]]) Abgeordnete. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Oktober 2015, 14:34 Uhr
Der Gehheimrat (Geh-Heim-Rat) ist die oberste Instanz in öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Staaten zur Beratung über das Ausweisen von unliebsamen oder störenden Besuchern. Er tagt je nach Einrichtung verschieden: In Bars beispielsweise alle zwei Tage. Die Ratsmitglieder werden als Abgeordnete bezeichnet. Ein Gehheimrat hat von 3 bis 25624 (in China) Abgeordnete. Er wird häufig von dummen Menschen mit einem Geheimrat verwechselt. Nach außen wird der Gehheimrat durch die Gehheimratagenten, welche ebenfalls häufig mit Geh-Heim-Agenten verwechselt werden.