Europäisches Raubkopierertribunal

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Das Europäische Raubkopierertribunal mit Hauptsitz in Den Haag ist für die Hinrichtung von in Europa lebenden digitalen Kapitalverbrechern, sprich Raubkopierern, zuständig. Das Tribunal wurde errichtet, da trotz hohen Geldstrafen die Musikindustrie zu wenig ihrer angesagten Müllproduktionen verkaufte und somit der Reingewinn nicht den erhofften Wohlstand brachte. Das Geld wird aber zwingend zu Finanzierung des kokslastigen Lebensstils benötigt. Außerdem wird mit der Errichtung deutlich gemacht, daß das Vergehen der Raubkopiererei auf eine Stufe mit Kriegsverbrechen und Sexualdelikten steht - ein Fakt, der leider trotz gerichtlicher und gesetzlicher Bestätigung noch nicht in das Bewußtsein der Mitte der Gesellschaft eingedrungen ist.

Besonderheiten
Bei Verfahren vor dem Europäische Raubkopierertribunal liegt grundsätzlich die Beweislast beim Angeklagten. Es ist daher von Vorteil, in einem Land mit möglichst lückenloser Überwachung zu wohnen, da so der Beweis der Unschuld leicht erbracht werden kann, ohne selbst aufwendige Aufzeichnungen anfertigen zu müssen. Hier besteht speziell in Deutschland noch erheblicher Nachholbedarf; jedoch arbeitet Innenminister Wolfgang Schäuble bereits intensiv an einer Behebung dieses Mißstandes.

Auswirkungen
Seit der Einführung der Todesstrafe als Strafmaß für Raubkopierer stieg der Umsatz von Madonna und ähnlichen Heulbojen wieder leicht an, der durchschnittliche CD-Preis wurde sogar von 40 Euro auf 39,50 Euro gesenkt. Zudem konnten die Folgen der sogenannnten Studentenschwemme eingedämmt werden, da durch die zahlreichen hingerichteten oder inhaftierten Studenten nun freie Studienplätze für ihre rechtschaffenen Mitbürger entstanden sind.

Kritik
Von der amerikanischen Regierung wird das Europäische Raubkopierertribunal derzeit noch nicht offiziell anerkannt, da die USA auf die der Hinrichtung vorangehende Prozedur des sogenannten Waterboardings (neudeutsch: surfen) nicht verzichten möchten.


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