Entzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. November 2013, 10:16 Uhr

Unter Entzug versteht man allgemein etwas wegnehmen. Das kann im positiven gemeint sein (Kindesentzug im Sorgerecht) oder auch negativ (Totalentzug).
Weiterhin gibt es verwandte Formen in:

Der Totalentzug

Wird in der Säufergemeinschaft als besonders beschissen empfunden, da in diesem Fall dem Alkoholkonsumenten jegliches Recht auf Bier oder ähnlichem abgesprochen wird.

Gerechtfertigt werden solche Menschenrechtsverletzungen mit Argumenten wie "Gefahr der Leberzirrhose".
Hierbei wird dem Patienten vollständig der Alkohol verwehrt, nicht einmal das Feierabend-Bier wird ihm gegönnt.

Gleiches gilt des Weiteren auch für Drogen und Spielhöllen. Im Zuge eines Totalentzugs kann es zu den sog. "Entzugserscheinungen" kommen. Diese können untereinander stark variieren und mitunter sensationelle Wirkungen haben: Delirium, Halluzinationen, Schlaflosigkeit. Hierbei gilt die allseits bekannte Faustregel: Wer Clean sein will muss leiden!

Der Auftragsentzug

Bedeutet, dass man einen erhaltenen Auftrag wieder entzogen bekommt.
Das kann mehrerer Gründe haben. Totale Inkompetenz, den Drang, Geschäftspartner zu beklauen oder, dass dieser einen Besseren gefunden hat.


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