Benutzer Diskussion:Elias28: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ich schau es mir heute abend an. — {{Benutzer:ali-kr/SIG}} 12:29, 28. Aug. 2013 (CEST) | * Ich schau es mir heute abend an. — {{Benutzer:ali-kr/SIG}} 12:29, 28. Aug. 2013 (CEST) | ||
* Das Bild könnte sogar als PDF hochgeladen werden, aufgrund nicht ausreichender Schöpfungshöhe. Leider aber stellt es eine Verunglimpfung der Marke Windows bzw. Microsoft dar und wäre daher für uns in dieser Form mit potenziellen Schwierigkeiten wie möglichen Unterlassungsaufforderungen verbunden. Hier könnte der Vorteil beim Kläger liegen und das nicht nur aufgrund seiner gut gefüllten Portokasse.... Allerdings stehen dem grundgesetzlichen Recht auf freie Meinungsäußerung wie auch das der künstlerischen Freiheit auch Vorschriften des Markenschutzes entgegen, die Angriffe auf die Wertschätzung einer Marke verfolgen. (Der für die Stupi gegebene Rahmen des österreichischen Rechts ist [http://www.internet4jurists.at/urh-marken/marken01.htm hier] gut dargestellt worden; es gibt aber auch immer wieder Fälle, wo die Auffassung künstlerischer Freiheit von Gerichten - [http://www.aufrecht.de/urteile/markenrecht/urteile-vor-2002/olg-koeln-verunglimpfung-von-marken.html hier ein Beispiel aus Deutschland] -sehr weit gefasst werden) Im Zweifel solltest Du zu unser aller Sicherheit das Logo spürbar verändern, so dass klare Unterschiede zum Original ausgemacht werden können. Dann prüfe ich es nochmals gern. — {{Benutzer:ali-kr/SIG}} 00:26, 29. Aug. 2013 (CEST) | * Das Bild könnte sogar als PDF hochgeladen werden, aufgrund nicht ausreichender Schöpfungshöhe. Leider aber stellt es eine Verunglimpfung der Marke Windows bzw. Microsoft dar und wäre daher für uns in dieser Form mit potenziellen Schwierigkeiten wie möglichen Unterlassungsaufforderungen verbunden. Hier könnte der Vorteil beim Kläger liegen und das nicht nur aufgrund seiner gut gefüllten Portokasse.... Allerdings stehen dem grundgesetzlichen Recht auf freie Meinungsäußerung wie auch das der künstlerischen Freiheit auch Vorschriften des Markenschutzes entgegen, die Angriffe auf die Wertschätzung einer Marke verfolgen. (Der für die Stupi gegebene Rahmen des österreichischen Rechts ist [http://www.internet4jurists.at/urh-marken/marken01.htm hier] gut dargestellt worden; es gibt aber auch immer wieder Fälle, wo die Auffassung künstlerischer Freiheit von Gerichten - [http://www.aufrecht.de/urteile/markenrecht/urteile-vor-2002/olg-koeln-verunglimpfung-von-marken.html hier ein Beispiel aus Deutschland] -sehr weit gefasst werden) Im Zweifel solltest Du zu unser aller Sicherheit das Logo spürbar verändern, so dass klare Unterschiede zum Original ausgemacht werden können. Dann prüfe ich es nochmals gern. — {{Benutzer:ali-kr/SIG}} 00:26, 29. Aug. 2013 (CEST) | ||
+ | * Ok, super. {{Benutzer:ali-kr/SIG}} 14:55, 31. Aug. 2013 (CEST) | ||
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