Besitzgegenstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Februar 2009, 22:28 Uhr
Das Objekt (meistens deiner Begierde, denn Geiz ist ja schließlich Geil) zählst du im subjektiven Empfinden deiner inneren Erscheinungsspaltung des Wesens, als überzeugter Egozentriker entgegen allem 'Teilen' als einzig und allein dein Eigentum. Kurz: Tu damit wat'de willst, et gehört dir.
- Siehe auch: Besitz