Adel: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Adel'''  ([[Althochdeutsche Sprache|althochdeutsch]]: ''nicht aus Eimern essend'') ist in allen Gesellschaften seit Jahrhunderten der herrschende [[soziale Schicht|Stand]], meist gegründet auf [[Geburt]], Besitztümer und insbesondere geistiges Leistungsvermögen. Adel ist ein in fast allen [[Kultur]]en auftretendes [[Phänomen]] und streng an einen Familienverband ([[Dynastie]]) geknüpft.
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Namensrechtlich sind die Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.
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Alle deutschen und österreichischen Staatsangehörigen sind seit 1919 zum Schein gleichberechtigte [[Bürger]]. Ein Adel existiert seitdem offiziell nicht mehr. Frühere Adelsbezeichnungen gelten nur noch als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Sie  müssen heute daher erheiratet oder eradoptiert werden; diese Verfahrensweise stellt eine sehr nützliche und oftmals auch die einzige [[Geld]]quelle des Adels dar.
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Man muss aber schon eine Adelsprobe durchführen, wenn man "voller Ritter" werden möchte. Zu den beliebtesten Adelsproben hat sich unter jungdynamischen Adligen der [[Neuzeit]] neben dem Schirmdreschen auch das [[Weitpinkeln]] entwickelt. Weitaus weniger strikt sind die Forderungen natürlich wieder mal in [[Frankreich]], wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt.
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Adelstitel dienen heute lediglich dem Zweck, als Vorstandsmitglied in mehrere [[Kapitalgesellschaft]]en gerufen zu werden, was allerdings mit dem [[Nachteil]] verbunden ist, dass man dort ein paar Stunden im [[Jahr]] wach rumsitzen muss und dadurch auch sehr viele Einkommensteuern abführen muss.
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[[Kategorie:Gesellschaft]]
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[[Kategorie:Politik]]
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[[Kategorie:Menschen]]

Version vom 29. März 2006, 19:52 Uhr

Der Adel (althochdeutsch: nicht aus Eimern essend) ist in allen Gesellschaften seit Jahrhunderten der herrschende Stand, meist gegründet auf Geburt, Besitztümer und insbesondere geistiges Leistungsvermögen. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und streng an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.

Namensrechtlich sind die Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.

Alle deutschen und österreichischen Staatsangehörigen sind seit 1919 zum Schein gleichberechtigte Bürger. Ein Adel existiert seitdem offiziell nicht mehr. Frühere Adelsbezeichnungen gelten nur noch als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Sie müssen heute daher erheiratet oder eradoptiert werden; diese Verfahrensweise stellt eine sehr nützliche und oftmals auch die einzige Geldquelle des Adels dar.

Man muss aber schon eine Adelsprobe durchführen, wenn man "voller Ritter" werden möchte. Zu den beliebtesten Adelsproben hat sich unter jungdynamischen Adligen der Neuzeit neben dem Schirmdreschen auch das Weitpinkeln entwickelt. Weitaus weniger strikt sind die Forderungen natürlich wieder mal in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt.

Adelstitel dienen heute lediglich dem Zweck, als Vorstandsmitglied in mehrere Kapitalgesellschaften gerufen zu werden, was allerdings mit dem Nachteil verbunden ist, dass man dort ein paar Stunden im Jahr wach rumsitzen muss und dadurch auch sehr viele Einkommensteuern abführen muss.


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