Adel

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Der Adel althochdeutsch: nicht aus Eimern essend) ist in allen Gesellschaften seit Jahrhunderten der herrschende Stand, meist gegründet auf Geburt, Besitztümer und insbesondere geistiges Leistungsvermögen. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und streng an einen Familienverband (Dynamit) geknüpft. Namensrechtlich sind die Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr", "seine Durchlaucht" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens. Die Mitglieder des Adels, sogenannte Adelige, hegen auch einen besonderen Brauch, denn sie paaren sich nur untereinander. Dies führt oftmals zu Mutationen der Nachkommen, sowie schweren geistigen Schäden. So z.B. bei einem der berühmtesten "von"s, dem Fahrer von Susanne Osthoff.

Adelstitel dienen heute lediglich dem Zweck, als Vorstandsmitglied in mehrere Kapitalgesellschaften gerufen zu werden, was allerdings mit dem Nachteil verbunden ist, dass man dort ein paar Stunden im Jahr wach rumsitzen muss und dadurch auch sehr viel Einkommensteuer abführen muss.

Adelsprobe

Zu den beliebtesten Adelsproben zum erreichen der "vollen Ritterschaft", hat sich unter jungdynamischen Adligen der Neuzeit neben dem Schirmdreschen auch das Weitpinkeln entwickelt. Weitaus weniger strikt sind die Forderungen natürlich wieder mal in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt.

Alle deutschen und österreichischen Staatsangehörigen sind seit 1919 zum Schein gleichberechtigte Bürger. Ein Adel existiert seitdem offiziell nicht mehr. Frühere Adelsbezeichnungen gelten nur noch als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Sie müssen heute daher erheiratet oder eradoptiert werden; diese Verfahrensweise stellt eine sehr nützliche und oftmals auch die einzige Geldquelle des Adels dar

Bekann-, -rühm- und -rüchtigte Adelige


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