Frage:Rächtschreibung
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Berücksichtigt die Justiz Rächtschreibfehler in Droh- und Erpresserbriefen bei der Urteilsverkündung und wenn ja wie?
- — Advocatus Diaboli (Diskussion) 12:26, 25. Mai 2016 (CEST)
Antworten
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Natürlich - bei der Urteilsverkündung auf jeden Fall. Wird deine Bewehrungsstrafe ausgesetzt, musst du auf einem Brückenpfeiler schlafen.
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Allerdings ist das Wort so völlig falsch geschrieben. Richtig muss es heißen:
Räschdschräibong
Wie der Sachse zu sagen pflegt. (ohne selbst einer zu sein - hi hi)
-Wenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. 13:02, 25. Mai 2016 (CEST)