Frage:Rächtschreibung

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wechseln zu: Navigation, Suche

Berücksichtigt die Justiz Rächtschreibfehler in Droh- und Erpresserbriefen bei der Urteilsverkündung und wenn ja wie?

Advocatus Diaboli (Diskussion) 12:26, 25. Mai 2016 (CEST)

Antworten

0 x 0 Daumen hoch0 x 0 Daumen runter

Natürlich - bei der Urteilsverkündung auf jeden Fall. Wird deine Bewehrungsstrafe ausgesetzt, musst du auf einem Brückenpfeiler schlafen.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

0 x 0 Daumen hoch0 x 0 Daumen runter

Allerdings ist das Wort so völlig falsch geschrieben. Richtig muss es heißen:

Räschdschräibong

Wie der Sachse zu sagen pflegt. (ohne selbst einer zu sein - hi hi)

-Haschase.JPGWenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. 13:02, 25. Mai 2016 (CEST)

Linktipps: Faditiva und 3DPresso