Frage:Kann ich meine Augen reklamieren?
Problem: Ich glaube, ich habe Puppenaugen - also solche, die sofort zuklappen, sowie ich mich irgendwo hinlege.
Frage: Kann ich die Augen nach über 40 Jahren noch bei den Erzeugern reklamieren?
- — Hasenpapa1 - Wenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. (Diskussion) 10:53, 11. Aug. 2015 (CEST)
Antworten
Reklamieren geht immer, ist aber dann kein Fall mehr für eine Gewährleistung. Andererseits, ist die Konstruktionsweise deiner Augen für maximale Sicherheit ausgelegt. Stell dir vor, was passiert, wenn du dich hinlegst und mit offenen Augen in die Sonne starrst. Einem über 40 Jahre alten Häschen bekommt das sicher nicht so gut.
Was fällt dir eigentlich ein? Sowas von undankbar. Wir haben uns den Arsch aufgerissen um dir eine schöne Kindheit/Jugend zu ermöglichen und jetzt sowas? Unsere Nachbarn und Familien hatten damals nach deiner Geburt recht: Wie hätten dich postnatal abtreiben lassen sollen. Glaub ja nicht, dass du ausser deinem Pflichtteil irgendwas erben wirst.
—Mama und PapaAutsch! Was macht ihr denn hier?
Das ist wohl sehr dumm gelaufen...
-Hasenpapa1 - Wenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. (Diskussion) 09:22, 12. Aug. 2015 (CEST)Wieso reklamieren? Das kannst du doch so lassen. Wenn ich mich auf den Rücken lege, dann tun die Beine auseinanderklappen. Der Franjo sagt, das stört nicht. Vielleicht tut deine Frau das auch schön finden mit den Augen...?