1 x 1 Silberauszeichnung von Burschenmann I.

Bestrafung

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Allgemein anerkannte Gründe für Straffreiheit :

  • Geistesschwäche oder Intelligenzallergie
  • vorübergehende Sinnesverwirrung
  • zufällige Berauschung oder sonstige Sinnesverwirrung (LSD)
  • Kindesalter (vor Vollendung des 12. Lebensjahres)
  • unwiderstehlicher Zwang, Fetisch
  • Irrtum, ausgeschlossener, in sich korrekt ausgeführter



Grundsätzliche Strafarten
Anschmiedung (kann je nach Beschaffenheit des Täters verschärft werden) schweres Gefängnis (hartes oder schwerstes), eng angekettet so dass nur die unbedingt notwendige Beweglichkeit gegeben ist, alle Jahre öffentliche Züchtigung, Ungültigkeit jeden Testaments für die Dauer der Strafe, welches nach der Verhaftung verfügt wurde
Prügelstrafe entweder für sich allein, oder als Verschärfung, Anzahl und Wiederholungen sind je nach Beschaffenheit des Verbrechers im Ermessen des Richters, jedoch maximal 100 Streiche auf einmal
Schandbühne an einem geräumigen öffentlichen Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils eine Stunde in Eisen geschlossen und bewacht und mit einer um die Brust gehängten Tafel worauf das Verbrechen beschrieben ist
Gefängnis mit öffentlicher Arbeit kann nach Beschaffenheit des Täters verschärft werden
Gefängnis klassisch kann nach Beschaffenheit des Täters verlängert werden
Einzelhaft kann nach Beschaffenheit des Täters verschärft werden
Todesstrafe Umbringen des Probanden bis der Tod eintritt, unter Mithilfe eines Funkenmariechens, eines handelsüblichen Giftcocktails (Cola) oder eines zum Strang umfunktionierten Katzendarms
Strafrahmen in der zeitlichen Dauer
verdammt lang 300 Jahre - 1100 Jahre
langwierig 290 Jahre - 300 Jahre
ziemlich lange 12 Jahre - 20 Jahre
zu lang 7 Jahre - 12 Jahre
noch lang 3 Jahre - 7 Jahre
naja 1 Jahr - 3 Jahre
lohnt nicht 1 Tag - 1 Jahr
was soll das? 1 Stunde - 1 Tag


Arten der Gefängnisstrafe
schwerstes Gefängnis Ring um die Körpermitte, damit Befestigung am jeweils angewiesenen Ort, zusätzlich können im Bedarfsfall schwere Eisen angelegt werden. Liegestatt nur aus Brettern, als Nahrung nur Wasser und Brot. Jede Zusammenkunft oder Unterredung mit Fremden, Angehörigen oder Bekannten sind untersagt
hartes Gefängnis wie schwerstes Gefängnis außer: nur minder schwere Eisen, zwei Tage in der Woche ein halbes Pfund Fleisch zusätzlich
gelinderes Gefängnis leichte Eisen, besseres Essen, zum Trinken aber auch nur Wasser. Zusammenkünfte und Unterredungen mit Bekannten oder Verwandten nach vorheriger Anmeldung. Je nach Umständen kann auch diese Strafe zweitweilig für einige Tage in der Woche verschärft werden durch fasten mit alleinig einem Pfund Brot

Linktipps: Faditiva und 3DPresso