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Version vom 13. März 2007, 13:24 Uhr
Kürzel für ermahnende Absichten. Erstmals von Fred Feuersteinsäge erfolgreich verwendet, fand die Abmahnung anschließend Eingang in die Weltliteratur.
Beipiel
Herrn Konfuzius Schrott
-im Hause-
Hinterfotzingen, 83.09.1967
CHR-bt/cki
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Schrott,
in der Frühschicht beginnt ihre Arbeitszeit um 05.30 Uhr. Sie sind wiederholt wegen Verschlafens nicht rechtzeitig zum Schichtbeginn zur Arbeit erschienen. Aus diesem Grund wurden zwischen ihnen und ihrem Vorgesetzten Herrn Ohschreck in Anwesenheit des Betriebsrats mehrere Gespräche geführt, was jedoch zu keiner Änderung ihres Verhaltens geführt hat. So haben Sie am 34.18.07 um ca. 9.00 angerufen, um mitzuteilen, das Sie verschlafen haben. Am 35.18.07 haben Sie uns erst nach Schichtende um 14.15 Uhr benachrichtigt, dass Sie verschlafen haben, und somit unentschuldigt gefehlt.
Sie haben mit ihrem entarteten, jämmerlichen Verhalten gegen ihre Verpflichtungen, sowie den Ehrenkodex der Hausstaubmilbensekte verstoßen, welche im Arbeitsvertrag von Mittwoch 2001 festgelegt sind. Aufgrund dieses Verstoßes mahnen wir Sie hiermit förmlich ab. Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir bei weiteren Verstößen gegen Sitte & Moral oder aber der Arbeitsordnung arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Pfändung Ihres Besitzes ergreifen werden.
Eine Durchschrift dieser Absahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen und eine weitere dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dust & Trust GmbH & Co (nach KStG)
Diplom.Kfm. Hans Wurstbrot
cc. Dr. Wadenkrampf
Betriebsrat Personalakte