Der will nur spielen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Satz "'''Der will nur spielen'''" ist ein Bestandteil einer sehr [[Böse|hinterlistigen]] Täuschung über die Motive von [[Kinder]]n.
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Der Satz "'''Der will nur spielen'''" ist ein Bestandteil einer sehr [[Böse|hinterlistigen]]
 
 
== Herkunft ==
 
In den letzten 25 [[Jahr]]en erfuhr die Kinderhaltung in der BRD einen dramatischen [[Wandel]]. Weg von der Massenkinderhaltung tendieren die heutigen, potentiellen [[Eltern]] zur Produktion weniger, dafür aber umso besser geschulter und ausgebildeter Kinder. Vorteil dieser [[Strategie]] ist die größere Planungssicherheit in Bezug auf [[Schule|schulische Bildung]], [[Ausbildung]], [[Studium]] und persönliches Fortkommen. <br />
 
Eltern, die eine besondere Gewichtung in Bezug auf die Erziehung des Kindes im Hinblick auf den Umgang mit [[Tier]]en anvisieren, sind hier jedoch immer wieder im Fokus der Allgemeinheit. Ganz besonders werden diese Bürger und jungen Familien von der [[BILD-Zeitung|Boulevardpresse]] unter die Lupe genommen. Denn immer wieder kommt es aufgrund der strikten Erziehung des Nachwuchses zu tödlichen Zwischenfällen.
 
<br />
 
== Anwendung ==
 
[[Datei:Kampfkind.jpg|thumb|325px|right|<center>Zu spät: Die Welpen sind gerissen! <br /> Dieses Kind ist nur noch durch den Fangschuss zu retten!</center>]]
 
In der [[Erziehung]] von Kindern stehen den Eltern viele [[Weg]]e offen. <br />
 
Ein immer öfter beschrittener Weg der Erziehung ist die zu einem Kampfkind. Diese gar [[militär]]isch anmutende Erziehungsmethode lässt das Kind zu einer wahren Tötungsmaschine heranwachsen. Vor allem, wenn das Kind im Umgang mit Tieren hochwertige Schulung, Beratung und Anleitung erfährt, kann dies jedoch zu gefährlichen und nicht zu unterschätzenden Zwischenfällen führen. Führt eine junge [[Familie]], die zu diesem Erziehungsstil tendiert, dann zum [[Beispiel]] einen Spaziergang durch, der ''zufälligerweise'' an Hundespielplätzen vorbeiführt, lässt die Zerreisprobe der [[Lage]] nicht lange auf sich warten. <br />
 
Ein so erzogenes Kind ist, frei laufend und ohne entsprechende [[Maulkorb|Schutzausrüstung]] nicht zu unterschätzen! Hat das zum Kämpfer erzogene Kind einen [[Hund]] auserkoren, in den es sich "verguckt" hat, nähert es sich dem Tier erst zögerlich, dann immer offener. Genau zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann der perfide Ausruf eines Elternteiles "'''''Ja, der will nur spielen!'''''". Der [[Süß|Niedlichkeitsfaktor]] eines jeden Kleinkindes unterstützt diese Aussage natürlich und täuscht im ersten Moment über die wahre Intention des Kindes und seiner Eltern hinweg.<br />
 
Dann geht alles wirklich sehr schnell: Das Kind umarmt das Tier und nur [[Schnell|Sekundenbruchteile]] später verbeißt es sich im Körper des unschuldigen Hundes. Ein Todeskampf, der seinesgleichen sucht, endet quasi im gleichen Moment, in dem er beginnt. Je nach Ausbildungsstand des Kindes kann dies von einigen [[Minute]]n bis hin zu wenigen [[Sekunde]]n dauern.
 
<br />
 
== Gesetzliche Lage ==
 
Wird zu einem solchen Vorfall [[Hilfe]] gerufen, zum Beispiel die [[Polizei]], bedarf es eines schnellen und beherzten Eingreifen der Hilfstruppen. Doch auch diese müssen sich an geltendes [[Recht]] halten:
 
<br />
 
=== Kinderschutzgesetz ===
 
'''§ 4'''<br />
 
'''(1)''' Ein Kind darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von [[Schmerz]]en getötet werden. Ist die Tötung eines Kindes ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der [[Jagd]] oder auf Grund anderer [[Gesetz|Rechtsvorschriften]] zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger [[Massenmord|Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen]], so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Kind töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und [[Fähigkeit]]en hat.<br />
 
'''(1a)''' Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Kinder betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.
 
<br />
 
=== Strafgesetzbuch ===
 
'''§ 34'''<br />
 
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren [[Gefahr]] für Leib und Leben, ausgelöst durch ein Kind, eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden [[Interesse]]n das Leben des Kindes vorsätzlich nach bestem Wissen und [[Gewissen]] ausgelöscht wird.
 
<br />
 
'''§ 127'''<br />
 
Wer unbefugt eine [[Gruppe]], die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder [[Führer|befehligt]] oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit [[Waffe]]n oder [[Geld]] versorgt oder sonst unterstützt, die in Ihrem Sinne nicht zur Tötung eines Kindes gebildet oder angeführt wird, wird mit [[Gefängnis|Freiheitsstrafe]] bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
<br />
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Bösartig]]
 
[[Kategorie:Folter- & Mordmethoden]]
 
[[Kategorie:Kinder]]
 
[[Kategorie:Schlimme Leute]]
 
[[Kategorie:Tod & Co.]]
 
[[Kategorie:Verbrechen & Kriminelles]]
 

Version vom 28. Februar 2013, 16:39 Uhr

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