Ringrichter

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Als Ringrichter bezeichnet man:

  1. Überaus sentimentale, nah am Wasser gebaute Richter, die bei den ergreifenden Plädoyers der ehrlichen Anwälte immerzu mit ihren Tränen ringen müssen
  2. In orientalischen Kulturen Sachverständige, die bewerten müssen, ob die von der Familie der Braut zu stellenden Ringe dem Standard der Familie des Bräutigams entsprechen.
  3. Von Hubert Ring erfundenes elektronisches Gerät zur Umwandlung von Wechselspannung, dass sich gegen ein ähnliches Erzeugnis von Hans-Hinnack Gleich aber nicht am Markt behaupten konnte
  4. Beim Boxen speziell ausgebildete Offizielle, die urteilen müssen, ob der Boxring den Anforderungen genügt. Es geht hierbei selbstredend zu allererst um Sicherheitsfragen, verschwand ein früher Klitschko-Gegner nach regelwidriger Kopfnuss in den Ringboden einbrach und für immer verschwand. Aber auch das störende Knarzen der Bohlen bei Holzringen wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt.

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