Plädoyer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Begriffsklärungs-Chaos wird langsam gelichtet)
K (Ich bin ein Bot und wo ich hinkomme, wachsen keine Tippfehler mehr!)
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Spezial]]form des [[Klassik|klassisch]]en [[Monolog]]es. Überwiegend häufig anzutreffen in der Kunstform "Gericht".<br> Üblicherweise nacheinander vorgebracht von [[Staatsanwalt]] und [[Anwalt]]. Sinn des P. ist es, eine [[Verurteilung]] des Beschuldigten möglichst wahrscheinlich zu machen, wobei dabei je nach [[Beteiligung]] von [[Geschworene|Geschworenen]] mehr oder weniger auf die [[Tränendrüse]] gedrückt wird.
 
[[Spezial]]form des [[Klassik|klassisch]]en [[Monolog]]es. Überwiegend häufig anzutreffen in der Kunstform "Gericht".<br> Üblicherweise nacheinander vorgebracht von [[Staatsanwalt]] und [[Anwalt]]. Sinn des P. ist es, eine [[Verurteilung]] des Beschuldigten möglichst wahrscheinlich zu machen, wobei dabei je nach [[Beteiligung]] von [[Geschworene|Geschworenen]] mehr oder weniger auf die [[Tränendrüse]] gedrückt wird.
  
[[Üblich]]erweise sind Plädoyers im [[Vergleich]] zu herkömmlichen Monologen durchaus nicht nur zur Eigenreflektion gedacht, und um dem [[Publikum]] die [[Gedanken]] näherzubringen, sondern es soll dabei sehr direkt ein [[Zweck]] verfolgt werden, und die Gedanken des Publikums auf die [[Tat]]en des Angeklagten zu lenken. Vor allem soll damit unterbunden werden, daß das Publikum darüber nachdenkt, ob die [[Gesetz]]e, die zur Strafbarkeit der Taten führte, überhaupt [[sinnvoll]] sind.
+
[[Üblich]]erweise sind Plädoyers im [[Vergleich]] zu herkömmlichen Monologen durchaus nicht nur zur Eigenreflektion gedacht, und um dem [[Publikum]] die [[Gedanken]] näherzubringen, sondern es soll dabei sehr direkt ein [[Zweck]] verfolgt werden, und die Gedanken des Publikums auf die [[Tat]]en des Angeklagten zu lenken. Vor allem soll damit unterbunden werden, dass das Publikum darüber nachdenkt, ob die [[Gesetz]]e, die zur Strafbarkeit der Taten führte, überhaupt [[sinnvoll]] sind.
  
  
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Rechtswissenschaft]]
 
[[Kategorie:Rechtswissenschaft]]

Version vom 16. September 2006, 19:34 Uhr

Spezialform des klassischen Monologes. Überwiegend häufig anzutreffen in der Kunstform "Gericht".
Üblicherweise nacheinander vorgebracht von Staatsanwalt und Anwalt. Sinn des P. ist es, eine Verurteilung des Beschuldigten möglichst wahrscheinlich zu machen, wobei dabei je nach Beteiligung von Geschworenen mehr oder weniger auf die Tränendrüse gedrückt wird.

Üblicherweise sind Plädoyers im Vergleich zu herkömmlichen Monologen durchaus nicht nur zur Eigenreflektion gedacht, und um dem Publikum die Gedanken näherzubringen, sondern es soll dabei sehr direkt ein Zweck verfolgt werden, und die Gedanken des Publikums auf die Taten des Angeklagten zu lenken. Vor allem soll damit unterbunden werden, dass das Publikum darüber nachdenkt, ob die Gesetze, die zur Strafbarkeit der Taten führte, überhaupt sinnvoll sind.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso