Kriegsverbrechen: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | [[Kategorie:Rechtswissenschaft]] |
Aktuelle Version vom 1. März 2015, 21:28 Uhr
Bezeichnung für Verbrechen, die gegen das Völkerrecht verstoßen. Mord gehört da nicht dazu, das zählt zu den normalen Kriegshandlungen.
Wesentlich für die Feststellung der Schuld und die Nomenklatur ist, wer den Krieg gewinnt (siehe auch Kriegsheld).
Gerichtsstand für Kriegsverbrechen ist das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Ausgenommen hiervon sind Kriegsverbrechen die unter Beteiligung der USA begangen werden. Ist der Kriegsverbrecher auf Seiten der USA existiert kein Gerichtsstand, da kein Kriegsverbrechen begangen wurde. Anderenfalls ist der Gerichtsstand in Guantanamo in Kuba.