Kaufbefehl: Unterschied zwischen den Versionen

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Konsum- und Kaufverweigerung sind schwere [[Delikt]]e und daher '''STRAFBAR'''! Ebenso ist die Aufforderung zur Konsumverweigerung strafbar. Beides wird mit mindestens 2 [[Jahr]]en Zwangskonsum geahndet. Sollten sie in Ihrer [[Nachbarschaft]] ''Konsum- und Kaufverweigerer'' beobachten, meldet der brave [[Bürger]] dies umgehend den zuständigen Behörden!
 
Konsum- und Kaufverweigerung sind schwere [[Delikt]]e und daher '''STRAFBAR'''! Ebenso ist die Aufforderung zur Konsumverweigerung strafbar. Beides wird mit mindestens 2 [[Jahr]]en Zwangskonsum geahndet. Sollten sie in Ihrer [[Nachbarschaft]] ''Konsum- und Kaufverweigerer'' beobachten, meldet der brave [[Bürger]] dies umgehend den zuständigen Behörden!
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Version vom 30. April 2008, 15:31 Uhr

Kaufbefehl wird bei schwacher Konjunktur von der Staatsanwaltschaft für schwer Konsumverweigerungsdelikte erteilt falls jemand nichts gekauft hat. Der Kaufbefehl wird auf aufwendigem, handgeschöpftem, 4-lagigen, roten Toilettenpapier gedruckt und muss vom Konsumverweigerer bezahlt werden.

Verweigert dieser den weiteren Konsum, werden Zwangskäufe über dessen Konto abgewickelt.

Staatlich registiertes Zwangskaufinstitut ist u.a. die Jimba Klingelton AG, die vor allem bei konsumverweigernden Kindern Kaufbefehle vollstreckt.

wichtiger Hinweis

Konsum- und Kaufverweigerung sind schwere Delikte und daher STRAFBAR! Ebenso ist die Aufforderung zur Konsumverweigerung strafbar. Beides wird mit mindestens 2 Jahren Zwangskonsum geahndet. Sollten sie in Ihrer Nachbarschaft Konsum- und Kaufverweigerer beobachten, meldet der brave Bürger dies umgehend den zuständigen Behörden!


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