Kakteengesetze

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Kakteengesetze

Die im Jahr 1837 offiziell verabschiedeten Kakteengesetze bestehen aus einer Sammlung von insgesamt 5 Artikeln, die das nationale und internationale Grundgesetz des Kaktus bilden. Die erste und letzte Änderung wurde auf der Klimakonferenz 2015 vorgenommen, da die aktuelle Erderwärmung zu auffälligen Verhaltensveränderungen bei Kakteen führte.


Geschichte

1832 gab es erste Berichte in der Washington Post von sich häufenden Überfällen von Kakteen auf Touristen und 1834 kam es zum ersten Gerichtsverfahren. Es handelt sich dabei um eine Sammelklage von Touristen aus Holland. Sie brachten mehrere stachelige Überfälle vor Gericht, in denen einer sogar tödlich endete. Ein gestochener Tourist war erschrocken zu Boden gegangen und hatte dabei eine seltene Wüstenstumpfmaus zerquetscht. Der schwerwiegende Verlust dieser aussterbenden Tierart sorgte weltweit für einen Aufschrei unter den Tierschützern. Obwohl der Tourist die Maus zerquetschte, beschloss das Gericht, dass der besagte Kaktus als Urheber des Tatvorganges schuld war. Im Verlauf der Verhandlungen wurde offenkundig, dass die Gefahr hauptsächlich von einer besonderen Kaktusart ausging, dem Gnorfkaktus. Der Kaktus wurde zu 100 Jahren Aufenthalt im Regenwald verurteilt, wobei durch aufsehende Gefängniswärter/Biologen sein Überleben gesichert werden sollte. Doch trotz der Härte dieser Strafe kam es zwischen 1835 und 1836 zu 12 weiteren Sammelklagen. Im September 1836 wurden erste Rufe nach einem einheitlichen und verbindlichen Gesetz für Kakteen laut. Im Januar 1837 reagierte dann ein laotisches Gericht mit dem ersten Entwurf dieser verbindlichen Gesetze. Diese Gesetzesvorschläge wurden annähernd wörtlich vom Gerichtshof in Phoenix, Arizona übernommen und international anerkannt. Durch die steigende Aggression der Gnorfkakteen auf Grund der stetig steigenden Temperaturen musste der letzte Artikel 2015 verschärft werden, um einem von Biologen vorhergesagtem Anstieg der Kakteenangriffe vorzubeugen.


Artikel

§ 1 Ein Kaktus ist ein lebendiges und piksendes Individuum, welchem, auf Grund seiner Entwicklung, nachweisbar mit einer Urform des Homo Erectus verwandt ist. Entsprechend kommt ihm diesselbe Würde wie jedem Homo Sapiens Sapiens zu. Da aber besonders der Gnorfkaktus einen eher eingeschränkten Intellekt hat, müssen die Rechte dennoch erheblich eingeschränkt werden zum Eigen- wie Fremdschutz.


§ 2Das Füttern und Wässern von Kakteen ist ausnahmslos verboten. Dies gilt sowohl für die Winter-, als auch für die Sommermonate. Ein Kaktus, der trotz besserem Wissens dennoch eine Spende entgegen nimmt, kann bis zu drei Monaten tropischen Regenwald verurteilt werden. Transportkosten sind hierbei selber zu tragen.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso