Kündigung

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Als Kündigung bezeichnet man nach deutschem Gesetz die einseitige, zumeist in die Zukunft wirkende Beendigung eines Vertrages.

Dabei kann es sich auch um ein Abhängigkeitsverhältnis mit Lohnzahlung handeln. Es geht um wichtige Erfahrungen, die im Laufe eines Arbeitslebens gesammelt werden. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich nicht mit einer der Möglichkeiten, das Verhältnis zu einem Präsidenten, König, Bundeskanzler oder Unternehmer beenden.

Einem Unternehmer steht folgendes Instrumentarium zur Verfügung:

  • Kalte Kündigung
  • Kündigung durch die Hintertür
  • Mobbing
  • Außerordentliche Kündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Abwicklung der Arbeitskräfte mittels Insolvenz
  • Freisetzung oder auch zuverfügungsstellen für den Arbeitsmarkt

Demgegenüber beinhalten die Möglichkeiten des Lohnsklaven:

  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Ordentliche Kündigung
  • Unordentliche Kündigung
  • Produktivitätsverringerung durch sozialverträgliches Frühableben

Unterformen der unordentlichen Kündigung sind:

  • Das Auto des Chefs mit Rasierschaum einsprühen
  • Dem Chef die Frau ausspannen
  • Dem Chef die Sekretärin ausspannen
  • Das ständige Tragen von Werbe-T-Shirts der Konkurrenz


Goldener Handschlag

Diese elegante Möglichkeit bietet sich an, um lieb und vor allem teuer gewordene Schwatzarbeiter loszuwerden. Man besticht den Schwatzarbeiter bzw. befördert ihn zum Unternehmensberater.

Amerikanische Kündigung

Der Chef lässt den Delinquenten kommen. Er erkundigt sich nach dessen Befinden und findet, daß er mal eine Ruhepause verdient hätte. Diese elegante Überleitung baut die goldene Brücke zu diesem Dialog: ".... und wissen Sie was: Nach ihrem Urlaub bleiben Sie einfach weg!"


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