Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Demgegenüber beinhalten die Möglichkeiten des [[Lohnsklaven]]:
 
Demgegenüber beinhalten die Möglichkeiten des [[Lohnsklaven]]:

Version vom 2. Juli 2006, 10:19 Uhr

Kündigung, die. Als Kündigung bezeichnet man nach deutschem Gesetz die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Abhängigkeitsverhältnisses.

Der vorliegende Artikel beschäftigt sich nicht mit einer der Möglichkeiten, das Verhältnis zu einem Präsidenten, König, Bundeskanzler oder Unternehmer beenden. Es geht um wichtige Erfahrungen, die im Laufe eines Arbeitslebens gesammelt werden.

Einem Unternehmer steht folgendes Instrumentarium zur Verfügung:

  • Kalte Kündigung
  • Kündigung durch die Hintertür
  • Mobbing
  • Außerordentliche Kündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Abwicklung der Arbeitskräfte mittels Insolvenz

Demgegenüber beinhalten die Möglichkeiten des Lohnsklaven:

  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Ordentliche Kündigung
  • Unordentliche Kündigung

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