Indossament

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Stub Baumstumpf.svg Der Artikel ist im Ansatz gut, jedoch zu kurz!Eingestellt am 06.08.2012

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Andere Schreibweise: Indosament, wird fälschlicherweise, aber traditionell wie folgt definiert: (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden. (Wikipedia)

Neuere Forschungsergebnisse haben für diesen der Bankenwelt entsprungenen Begriff, auch angesichts der real existierenden Bankenkrise, die folgende weitaus wirklichkeitsnähere Definition erbracht: Es handelt sich um einen bankenspezifischen, die Bestattungsform für Investmentbanker festlegenden terminus technicus: Indos(s)ament stellt eine Kontraktion des "In die Dos' am End" dar, also der unabdingbaren Verpflichtung der oben genannten Zielgruppe zur Feuerbestattung.


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