Hanfbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Hanfbauer (der, niederländisches Hauptwort)
 
Hanfbauer (der, niederländisches Hauptwort)
 
Der Hanfbauer ist eine vom Staat subventionierte Tätigkeit im Gebiet des EU-Landes Holland (Niederlande), sowie in manchen Nicht-EU Ländern wie Jamaika und Schlumpfhausen
 
Der Hanfbauer ist eine vom Staat subventionierte Tätigkeit im Gebiet des EU-Landes Holland (Niederlande), sowie in manchen Nicht-EU Ländern wie Jamaika und Schlumpfhausen

Version vom 17. Juni 2009, 11:53 Uhr

Kleine Checkliste Sheep.gif
Interne Links überprüfen? Einfügen, da keine vorhanden
Kategorisieren? passt
Rechtschreibung verbessern? Ja, stellenweise
Formatieren? Zeilenumbrüche, Aufzählungszeichen und Überschriften setzen
Bilder überprüfen? Nein
Sonstiges: Bitte Richtlinien und Editierhilfe durchlesen!
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Eingestellt am 17.06.2009

Hanfbauer (der, niederländisches Hauptwort) Der Hanfbauer ist eine vom Staat subventionierte Tätigkeit im Gebiet des EU-Landes Holland (Niederlande), sowie in manchen Nicht-EU Ländern wie Jamaika und Schlumpfhausen Das Anbauprodukt dieser Bauern ist vorzugsweise der Hanf, eine Grünplanze die in erster Linie für die erweiterte Tabak-Industrie benötigt wird und teilweise auch für die pharamzeutische Industrie. Einer der wichtigsten Hauptabnehmer ist der Staat, der seine fachkundigen Außendienstmitarbeiter (Zoll und Polizei) gerne zu verschiedenen Hauptstandorten entsendet. Eine weitere Gruppe von Hauptabnehmern sind Hippis und minderjährige Kiddies, die gerne der Realität entfliehen.

So lässt sich an einer Hanfpflanze vierfach verdienen. Beispiel

Die beschlagnahmte Hanfpflanze ca 250 g wird unter Zöllnern und BKA Leuten aufgeteilt; Halb und Halb. BKA Leute nehmen erfahrungsgemäß lieber Blüten. 10mg erhält das Labor, 12mg gehen in die Asservatenkammer zur Beweißicherung.

Der Kurier erhält drei Rechnungen

Einmal vom Zoll; 500g Holland Süper sind bei einem gemessenen THC Gehalt von X per unze soundso zu verzollen.

Dann vom Finanzamt: Umsatzsteuer auf eingeführte Waren. Rückgerechnet auf die vergangenen Zehn Jahre.

Von der Staatsanwaltschaft: Strafbefehl über vierstellige Summe, + Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.

Das Schmuggelfahrzeug wird beschlagnahmt.

Gegebenenfalls stellt der Hausarzt der Polizisten noch was in Rechnung.


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