Frage:Verhohnepieplung?/Antwort 4
Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wir haben Ihre IP mit unserem Partner (der deutschen Telekom) zurückverfolgt und mussten feststellen, dass es sich bei 109.47.194.146 (Name geändert) um einen der uns zugewiesenen Leistungsempfängern handelt. Das in Ihrem Landesteil zuständige Amt wird Sie in Kürze kontaktieren, um mit Ihnen über Zeitmanagement und Ausgaben für Ihre Internetverbindung zu diskutieren. Es könnte dabei unter Umständen zu Sanktionen nach § 31 SGB II kommen. Halten Sie sich deshalb von 9:00 Uhr - 16:00 während des gesamten Monats Dezember in der Nähe Ihres Festnetzanschlusses auf.