Frage:Unter 18
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Version vom 00:52, 29. Jul. 2016 von HarryCane (Diskussion | Beiträge)
Kann man Raupenschlepper wegen Raupenschlepping (Enzug Minderjähriger) verklagen ?
- — Advocatus Diaboli (Diskussion) 13:13, 23. Jul. 2016 (CEST)
Antworten
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Verklagen kann man erstmal jeden. Es ist allerdings immer wieder spannend zu sehen, wer den Rechtsstreit für sich entscheiden kann.
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Isse ware neulis aufe eine Sleppertreffen. Da ware viele Slepper mit die lustige alte Autos. Ware auch eine Raupe dabei aber alte. Isse hatte gedenke, Slepper isse verbotene Beruf wegen diese Fluchtingen. Aber is niste so.