Bundesgericht

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Er freut sich gar nicht darüber, dass er so lange suchen muss.

Das Schweizerische Bundesgericht ist eine Ansammlung von vollkommen abgehobenen, armen Irren, die meist wuest streitend, bisweilen spuckend, jedoch immer hoechst peinlich hirnrissige juristische Auffassungen vertreten.

Seit 1875 befindet es sich im Haus "Mon Repos" (frz. fuer Hirntod) in Lausanne. Es gibt etwa 35 vollamtliche Bundesrichter, die tagsueber im Bundesgericht schlafen, jedoch die Naechte in der Nervenheilanstalt "Au cerveau amputee" verbringen muessen.

Merkmale

Bundesrichter erkennt man daran, dass sie jeweils ca. 5 cm ueber dem Boden schweben. Dies kommt daher, dass sie voellig abgehoben sind und keinerlei Verbindung mehr mit den Sterblichen haben. Bundesrichter betrachten sich selbst als Goetter, die den Kontakt mit den Menschen gar nicht benoetigen. Dass sie keinen haben, geht auch aus den Urteilen hervor, die nur Goetter nachvollziehen koennen, da den Menschen die dazu noetige Vernunft abgeht. Einige Autoren behaupten, dass die Bundesrichter Kameliden seien, da einige von ihnen genauso kraeftig und zielsicher spucken koennen (jur. Schubarth-Praxis). Andere behaupten, dass die Bundesrichter bescheuert seien. Das ist jedoch schon deshalb nicht zulaessig, weil man ueber Behinderte keine Spaesse machen sollte. Es kann jedermann passieren, dass er, z.B. als Nichtschwimmer im Swimming Pool, fuer einige Minuten keinen Sauerstoff erhaelt. Dass er danach immerhin noch als Bundesrichter arbeiten kann, ist in der heutigen Zeit nicht selbstverstaendlich, muessen sich doch viele andere mit Korbflechten und anderen Hilfsarbeiten durchschlagen. Das erklaert uebrigens auch, warum nicht nur Entscheide ueber Sexualdelikte versabbert sind.

Anforderungen an Bundesrichter

Angehende Bundesrichter werden sehr sorgfaeltig ausgewaehlt. Vorgaengig wird der Fuehrerschein sowie allfaellige Fahrraeder eingezogen, denn Verkehrsteilnehmer eignen sich nicht zum Bundesrichter. Nun muessen die Kandidaten einen Intelligenztest absolvieren; nur wer ihn nicht besteht, kommt weiter. Danach werden Faehigkeiten wie Bescheuerung, wirres Denken, franzoesisches Gelaber und unverstaendliches Phrasieren geprueft. Weiter werden Praxisferne, Verschleierungstaktik, radikales Denken und Fiscophilie (die krankhafte Liebe zum Steueramt - man wird ja aus Steuergeldern bezahlt) getestet. Schlussendlich wird auch die Ineffizienz geprueft. Wer alle Tests besteht, wird zur Hirnabsaugung geschickt und danach sofort uebernommen.

Hervorragende Kenntnisse des Strassenverkehrsrechts

Unter den Bundesrichtern gibt es weder Auto- noch Fahrradfahrer, jedoch wird ihnen ein Mercedes S-Klasse mit Chauffeur gestellt. Das ist sehr praktisch, denn so muessen sie sich bei der Urteilsfindung von SVG-Delikten nicht mit den Tuecken der Technik herumschlagen. So wurde z.B. richtigerweise entschieden, dass Autofahrer nachts jederzeit mit einem auf der Autobahn liegenden Stuhl rechnen und rechtzeitig abbremsen muessen ([1]BGE 93 IV 115). Mit diesem weitsichtigen Entscheid hat das Bundesgericht einmal mehr bewiesen, dass ein theoretisch gut ausgebildeter Jurist auch in allen anderen Belangen des Lebens bestens Bescheid weiss.

Steuerbehoerden

Ein besonders gutes Verhaeltnis haben Bundesrichter mit den Steuerbehoerden, fuer die sie den Grundsatz "in dubio pro fisco" erfunden haben. Nach diesem Grundsatz hat immer derjenige recht, der den Steuerbehoerden den hoechsten Betrag zufliessen laesst. Damit das Prinzip haelt, kann auch das Doppelbesteuerungsverbot kurzzeitig ausser Kraft gesetzt werden. Konfiskatorisch ist eine Besteuerung dann, wenn das Betreibungsamt einen Verlustschein ausgestellt hat.

Franzoesischsprachige Urteile

Franzoesischsprachige Urteile werden in der gepflegten Sprache Ludwigs XVI verfasst, wohl einzig und alleine, um deutschsprachige Studenten zu aergern. Die meisten Leitentscheide werden in dieser Sprache verfasst. Die Uebersetzungen sind dann in der in staubigen Bibliotheksecken verfuegbaren Zeitschrift "Praxis" nachzulesen, wobei erstaunlicherweise die Uebersetzung die Urteile keineswegs verstaendlicher wirken laesst. Es stellt sich deshalb immer haeufiger die Frage, ob Erich von Daeniken die Bundesrichter meinte, als er schrieb, dass die Ausserirdischen unter uns seien.

Webauftritt

Das Bundesgericht publiziert seine Urteile mittels einem von der ETH Zuerich im Jahre 1942 mit Hilfe von Konrad Zuse gebauten Computer, der um 1994 mit dem Internet verbunden wurde. Trotz der nicht mehr ganz aktuellen Relais-Technologie und ein paar Problemen mit Rattenkot zwischen den Kontakten koennen die Urteile tatsaechlich online abgerufen werden, wenngleich auch die Suchfunktion stark unter dem Rattenkot leidet. Im Uebrigen wurde die Website so gestaltet, dass es Nichtjuristen nicht moeglich ist, sinnvolle Informationen zu erhalten (waehrend die Juristen seit jeher wissen, dass man von hier keine sinnvollen Informationen erhaelt).

Fortpflanzung

Wie die Bundesrichter sich fortpflanzen, ist weitgehend unerforscht. Einige Wissenschafter glauben, dass sie sich beim Liebesspiel gegenseitig mit Regesten anlocken, um sich dann in immer unverstaendlichere Phrasen zu steigern. Andere glauben, dass bei dermassen komplexen Wesen gar keine Fortpflanzung moeglich sei.


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