Arbeitsvertrag

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Ein Arbeitsvertrag stellt ein schriftliches Konstrukt dar, welches zwischen einem Lohnsklaven und seinem Sklavenhalter vereinbart wird. Dieses Konstrukt stellt, wie so oft behauptet wird, keine übereinstimmende Willenserklärung dar, sondern basiert lediglich auf der Vormachtstellung, welche vom Sklavenhalter, oft auch Arbeitgeber genannt, ausgeübt wird.

Arbeitsverträge beeinhalten oftmals sehr kleingedruckte Klauseln, welche ausnahmslos zum Nachteil des Lohnsklaven ausgelegt werden können.


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