Antibombardierungsabkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Antibombardierungsabkommen''' ist ein Abkommen mit den [[USA]], das verhindern soll, dass [[Deutschland]] von US-amerikanischen Militärdiensten bombardiert wird.
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Das '''Antibombardierungsabkommen''' ist ein Abkommen, das verhindern soll, dass ein Land von den Militärdiensten eines anderen bombardiert wird. Bei zwei befreundeten Staaten gilt der Grundsatz, dass es als selbstverständlich zu gelten habe, sich nicht gegenseitig zu bombardieren. Daher haben [[Deutschland]] und die [[USA]] nun ein solches Abkommen geschlossen.
Allerdings wurde es nie offiziell abgeschlossen, da es unter befreundeten Staaten als selbstverständlich gilt, sich nicht gegenseitig zu bombardieren.
 
  
 
Weitere Abkommen sind das Antiatombombenabwurfabkommen, das Antivölkermordabkommen und die europäischen Datenschutzgesetze.
 
Weitere Abkommen sind das Antiatombombenabwurfabkommen, das Antivölkermordabkommen und die europäischen Datenschutzgesetze.

Version vom 8. November 2013, 11:11 Uhr

Das Antibombardierungsabkommen ist ein Abkommen, das verhindern soll, dass ein Land von den Militärdiensten eines anderen bombardiert wird. Bei zwei befreundeten Staaten gilt der Grundsatz, dass es als selbstverständlich zu gelten habe, sich nicht gegenseitig zu bombardieren. Daher haben Deutschland und die USA nun ein solches Abkommen geschlossen.

Weitere Abkommen sind das Antiatombombenabwurfabkommen, das Antivölkermordabkommen und die europäischen Datenschutzgesetze.


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