Abgeordneter

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Der Abgegeordnete (lat.: koruptus faulensus) wird alle vier Jahre von gesetzestreuen Bürgern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten und um seinen Wählern jegliche politische Verantwotung zu ersparen. Dabei befindet sich sein natürlicher Aufenthaltsort außerhalb des Parlaments in Bordellen und vom Wähler gesponsorten Feriendomizilen. Verschwörungstheoretikern zufolge ähnelt deshalb auch der Reichstag der einen Hälfte eines sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmals.

Beschäftigung

Seine Hauptbeschäftigung besteht im Wesentlichen darin, sich selbst zu bereichern, Scheisse zu labern und für seine Wähler jedes haarsträubende Versprechen abzugeben, um es dann vorzugsweise zu brechen.

Unbestätigten Berichten zufolge soll es vereinzelt zu Zwischenfällen gekommen sein, in denen Abgeordnete sich um die Einhaltung von Wahlversprechen bemühten oder den Versuch starteten, mindestens einmal im Monat an einer Sitzung im Bundestag teilzunehmen. Diese Meldungen, die von allgemeiner Seite stark angezweifelt wird, erregte jüngst Aufsehen im Parlament, wo die anwesenden Saaldiener und Putzkräfte sofort eine Gegendarstellung einleiteten. Die dabei verabschiedeten Anti-Volksvertreter-Gesetze gelten jedoch immer noch, was wiederum einen gewissen Wahrheitsgehalt der Gerüchte bedeuten könnte.

Eher beleidigend gemeint ist der Begriff "Abgeordnete" ein Pseudonym für die Teilnehmer des Feiertages "Landtag", die sogenannten "Saufgenossen".

Entlohnung

Das Gehalt eines durchschnittlichen Abgeordneten:

  • Monatsgehalt: 9.000€ (Netto); während Urlaub: 18.000€ (natürlich auch Netto)
  • Reisekostenerstattung: 23.000€
  • Urlaubszulage: 56.500€
  • Bürobedarfszulage: 4€
  • Leistungszulage: 1€
  • Sitzungsgeld: 666€ pro angefangene 1/4 Stunde

Urlaub

Abgeordnete verfügen über exakt 88 Tage Urlaub im Jahr, währenddessen Sie aus Großzügigkeit des deutschen Staates neben oben genannter Urlaubszulage auch noch das doppelte Monatsgehalt erhalten.
Wichtiger Hinweis: Die 88 Tage resultieren noch aus dem Jahr 1933. Weitere Informationen wurden uns auf Anraten des Verfassungsschutzes untersagt, zu veröffentlichen.

Phrasen/Zitate

  • Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen?
  • Entschuldigen Sie mich bitte, könnten Sie mich bitte hier durchlassen: Ich habe jetzt Urlaub, also lassen Sie mich jetzt doch bittte in Ruhe.

Siehe auch


Linktipps: Faditiva und 3DPresso