Abgeordneter

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Eingestellt am 18.05.2024

Abgeordneter, lat.(koruptus faulensus)

Der Abgegeordnete wird alle vier Jahre von gesetzestreuen Bürgern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten und um seinen Wählern jegliche politische Verantwotung zu ersparen. Dabei befindet sich sein natürlicher Aufenthaltsort außerhalb des Parlaments in Bordellen und vom Wähler gesponsorten Feriendomizilen. Seine Hauptbeschäftigung besteht im Wesentlichen darin, sich selbst zu bereichern und seinen Wählern jedes haarsträubende Versprechen abzunehmen um es dann vorzugsweise zu brechen.

Unbestätigten Berichten zufolge soll es vereinzelt zu Zwischenfällen gekommen sein, in denen Abgeordnete sich um die Einhaltung von Wahlversprechen bemühten oder den Versuch starteten, mindestens einmal im Monat an einer Sitzung im Bundestag teilzunehemen. Diese Meldungen, die von allgemeiner Seite stark angezweifelt wird, erregte jüngst Aufsehen im Parlament, wo die anwesenden Saaldiener und Putzkräfte sofort eine Gegendarstellung einleiteten. Die Dabei verabschiedeten Anti-Volksvertreter-Gesetze gelten jedoch immer noch, was wiederrum einen gewissen Wahrheitsgehalt der Gerüchte bedeuten könnten.

Das Gehalt eines durchschnittlichen Abgeordneten: Monatsgehalt: 9.000€ (Netto) Reisekostenerstattung: 23.000€ Urlaubszulage: 56.500€ Bürobedarfszulage: 4€


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