Gründer

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Der Gründer ist ein Beruf des höheren, nichttechnischen Dienstes in Verwaltungsorganen. Er ist verbeamtet und hat die Aufgabe, Verwaltungsvorgänge so lange zu blockieren, bis er ihnen auf den Grund gegangen ist. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird mit einem Abschluss der Gründer-Verwaltungsfachhochschule beendet.


Tätigkeitsfeld

Anträge auf neue Verwaltungsvorgänge beinhalten Änderungen und haben daher weitreichende Folgen. Sie dürfen daher nie eilfertig abgeschlossen werden. Wenn der Antrag durch die Fachbereiche gegangen ist und von diesen bestätigt wurde, muss dieser vom ranghöchsten Amtsvorstand abgesegnet werden. Die Änderung tritt anschließend in Kraft und ist rechtswirksam.

Damit es hierbei zu keinen Fehlern kommt, unterzieht vor Unterzeichnung ein Beamter diesen Antrag einer genauesten Prüfung. Dies ist die Aufgabe des Gründers. Er geht Sachverhalten auf den Grund, hält grundsätzlich Rücksprache mit dem Fach-Referat, schafft Grundlagen für die zukünftig Entwicklung dieser Veränderung und begründet dies abschließend mit einer Expertise.

Der Gründer gehört der unteren Führungsebene einer Verwaltung an und hat maßgeblich Einfluss auf das Tempo eines geänderten oder neuen Verwaltungsvorgangs. Anträge dürfen nie zu schnell bearbeitet werden, da sich unvorhersehbare Entwicklungen ereignen können. Der technische Fortschritt macht nicht halt und so verwundert es nicht, dass Gründer vor Expertisenerstellung erst warten, ob nicht beispielsweise ein neuer Kraftstoff erfunden wird, ein weiterer Weltkrieg ausbricht oder ein noch fälschungssicherer Personalausweis hergestellt werden kann. Schließt er den Vorgang zu früh ab und es erfolgen technische Neuerungen, wären die finanziellen Folgen unabsehbar. Von der zuviel geleisteten Arbeit ganz zu schweigen. Auch wenn Gründer häufig als Behinderer bezeichnet werden, ist ihre Aufgabe von unschätzbaren Wert.


Ausbildung

Voraussetzung

Fachhochschulreife, bzw. Abitur sind Grundvoraussetzung für diesen Beruf. Der Anwärter auf die Beamtenschaft sollte akkurat, penibel genau und sorgfältig arbeiten können. Verständnis für Statistiken sind von Vorteil, Kreativität ist dagegen eher schädlich. Zu den physischen Voraussetzungen zählen Durchhaltevermögen, Sitzfleisch und ein starkes Nervenkostüm. Dieser Beruf ist geeignet für Mann und Frau.


Dauer und Art der Ausbildung

Die Ausbildung findet an einer Verwaltungsfachhochschule für die Dauer von vier Semestern statt. Hier erhalten die Anwärter Einblick in notwendige Verwaltungsvorschriften, Statistiken und Tabellen. Sie lernen den Aufbau einer Behörde kennen, setzen sich mit Verwaltungsrecht auseinander und erhalten einen Überblick über gängige Antragsliegezeiten.

In einem dreimonatigen Praktikum gewinnen sie einen Eindruck vom praktischen Umgang ihrer Grundlagentheorie. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung vor dem Verwaltungsrat. Nach bestandenem Examen werden sie Beamte auf Probe und lassen ab jetzt die Zeit für sich arbeiten. Nach weiteren drei Jahren werden sie voll verbeamtet und brauchen jetzt nur noch auf die Pension zu warten. So lernen sie bereits während der Probezeit den sorgfältigen Umgang mit der Ressource Zeit kennen. Dies ist für ihre weitere Entwicklung von zentraler Bedeutung.


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