1 x 1 Silberauszeichnung von Burschenmann I.

Waffenschwein

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Definition


Seit dem 01.Januar 1914 ist es deutschlandweit vorgeschrieben, beim mitführen einer Waffe auch ein sogenanntes Waffenschwein dabei zu haben. Der bis dahin gültige Waffenschein ist durch ein Waffenschwein zu ersetzen. Das Waffenschwein ist bei sich zu führen, damit der Träger einer Waffe auch für andere Personen offensichtlich zu erkennen ist. Waffenschweine sind grundsätzlich immer an der Leine zu führen.

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DIN Normen/Anforderungen Waffenschwein:


Das Waffenschwein ist in verschiedenen Größen erhältlich, je nachdem für welche Waffe es zugelassen ist. Die Seriennummer der Waffe muß auf dem Rücken des Schweines gut sichtbar tattowiert sein. Werden mehrere Waffen mitgeführt, so ist es ausreichend das für die größere Waffe zugehörige Waffenschwein mitzuführen. Voraussetzung dafür ist, das auch die Serienummer der kleineren Waffe auf dem Waffenschwein tattowiert ist. Waffenschweine sind bei der zuständigen Schweinebehörde (SchwB) zu beantragen. Das Ablegen eines Schweineführescheins ist Voraussetztung für den Erhalt eines Waffenschweines. Dieser ist zusammen mit dem Schwein bei sich zu führen. Zugelassen werden nur staatlich geprüfte Waffenschweine mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Schweine ohne ABE sind nicht zugelassen. Das Mitführen eines Waffenschweines ist auch für Jäger und Polizei dringend erforderlich.


Arten der Waffenschweine:


Waffenscheine gibt es je nach Ausbildungsgrad in verschiedenen Qualitäten.

1. gemeines Waffenschwein (classik) 2. Waffenschwein mit Trüffelsuchfunktion (Lebensmittelzulassung) 3. Waffenschwein mit Jagtfunktion ( Fährtensucherausbildung) 4. Waffenschwein mit Drogensuchfunktion (spezielle polizeiliche Ausbildung) 5. Waffenschwein mit Geldsuchfunktion ( auf das Finden von Geld spezialisiertes Schwein) 6. SEK Waffenschwein ( extrem robustes, wiederstandsfähiges, psychisch sehr stabiles Schwein mit SEK Ausbildung, und

  Bombensucherzulassung). Helm und Mütze zum Schutze des Schweines sind dabei.                 

7. Waffenschwein mit Personensuchschein (tot und/oder lebend) 8. Waffenschwein mit Schiffs- und Schwimmausbildung 9. Bergrettungsschwein ( speziell auf das Retten von Menschen in den Bergen trainiertes Schwein)

Artgerecht Tierhaltung:


Waffenschweine müssen angemeldet sein. Dafür zuständig ist die örtliche, zugelassene Schweinebehörde (SchwB). Wer Waffenschweine illegal bei sich aufnimmt muß mit einer Geldstrafe und evtl. dem Entzug des Schweineführerscheins rechnen.

Um ein oder mehrere Waffenschweine artgerecht zu halten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Schwein der Größe 1 braucht einen Stall von mindestens 4x4 Metern Grundfläche und mdst. 1,50 Metern Höhe. Schweine der nächst größeren Gruppe brauchen entsprechend mehr Platz. Genaue Angaben sind bei der Oberschweinebehörde in Schweinfurt erhältlich. Der Stall muss überdacht sein und im Winter eine Heizung haben. Ein großes Hundehaus, Gartenhaus oder Schuppen sind erlaubt, wenn die Mindestgröße erfüllt ist. Es ist zulässig Schweine mit ins Wohnhaus zu nehmen, wenn sie genug Platz und einen eigenen Bereich haben. Das Halten von Schweinen im Keller oder in der Garage ist verboten. Das zuständige Amt für Schweinekontrolle (früher Vetärinäramt) kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Haltung und den Zustand der Waffenschweine. Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung der Impfungen erforderlich. Diese kann von zuständigen Krankenhäusern, Hausärzten, Tierärzten oder Ärzten des Amtes für Schweinekontrolle durchgeführt werden.


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