Frage:Juristische Frage
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Version vom 14:33, 31. Aug. 2015 von 188.194.193.195
Wenn man vor Neid platzt, handelt es sich dann juristisch gesehen um einen Suizid oder hat der, auf den sich der Neid bezieht, evtl. eine Mitschuld oder ist möglicherweise sogar als Verursacher zu belangen?
Antworten
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Selbstverständlich wird die Person, welche für den Neid verantwortlich ist, zu einer Geldstrafe verurteilt. Es sei denn, die Person ist reich, dann zahlt er dem Richter, der Familie des Verstorbenen und dem Staat doppelt so viel.
- — Uli Hoeneß •