Benutzer Diskussion:Spartanica: Unterschied zwischen den Versionen

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§1 Jeder darf einen Marktstand eröffnen, wenn er einen Beweggrund dazu hat.
 
§1 Jeder darf einen Marktstand eröffnen, wenn er einen Beweggrund dazu hat.
  
§2 Seinem Marktstand darf er nach seinem Belieben gestalten, wenn er die Vorlage (siehe rechts) einhält.
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§2 Seinem Marktstand darf er nach seinem Belieben gestalten, wenn er die Vorlage (siehe rechts) einhält und Signaturen setzt.
  
 
§3 Für neue Begehren, von Usern, die Bereits einen Marktstand haben, werden keine neuen Marktstände eröffnet.
 
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§5 Spamming ist verboten
 
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§6 Geschenke werden auf der Agora plaziert, wandern dann aber in die Stoa. Dies geschieht aber nur durch die Hände des Marktaufsehers Spartanica.
 
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Version vom 16. September 2010, 16:23 Uhr

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<-Zur Stoa Zur Polis->
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Willkommen in meinem Markt! Wenn du etwas von mir möchtest, oder Du mir etwas anbieten möchtest, darfst du hier deinen eigenen Marktstand eröffnen, solange du dich an das Marktrecht hälst.
Das Marktrecht

§1 Jeder darf einen Marktstand eröffnen, wenn er einen Beweggrund dazu hat.

§2 Seinem Marktstand darf er nach seinem Belieben gestalten, wenn er die Vorlage (siehe rechts) einhält und Signaturen setzt.

§3 Für neue Begehren, von Usern, die Bereits einen Marktstand haben, werden keine neuen Marktstände eröffnet.

§4 Veraltete Stände (3 Monate) werden geschlossen.

§5 Spamming ist verboten

§6 Geschenke werden auf der Agora plaziert, wandern dann aber in die Stoa. Dies geschieht aber nur durch die Hände des Marktaufsehers Spartanica.


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