Vorstrafe

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Eine Vorstrafe ist nichts anderes als eine Strafe vor der Tat, daher auch der Name. Sie ist die Vollstreckung des rechtsgültigen Vorurteils. Bei Ersttätern erfolgt vor der Vorverurteilung in den meisten Fällen noch eine Vorwarnung zur Abschreckung.

Im Anschluss an die Vorstrafe wird natürlich die Tat selbst begangen, da die Strafe sonst ja hinfällig wäre. Es folgt eine zweite Gerichtsverhandlung und im Fall der Schuldigsprechung wird erneut eine Strafe verhängt. Da die Vorwarnung offensichtlich keine Wirkung gezeigt hatte, wird zuletzt noch eine Nachwarnung ausgesprochen: „Ich hab es dir ja gleich gesagt!“


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