Vorstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Vorstrafe''' ist nichts anderes als eine ''Strafe vor der Tat'', [[Artikel, der sich im Titel bereits mit einem einfachen Relativsatz selbst zusammenfasst und damit die eigentliche Lektüre hinfällig macht|daher auch der Name]]. Sie ist die Vollstreckung des rechtsgültigen [[Vorurteil]]s. Bei Ersttätern erfolgt vor der Vorverurteilung in den meisten [[Fall|Fällen]] noch eine ''Vorwarnung'' zur Abschreckung.
Vorstrafe bedeutet nichts anderes als ''Strafe'' ''VOR'' der Tat, daher auch der Name.  
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Wenn man mehrere Vorstrafen hat und dann eine Strafe kommt fehlt diese meist etwas stärker aus weil du vorher schon so oft ''kurz VOR einer tat'' bestraft wurdest. Deshalb sollte man sich immer von Polizei verhalten da man sonst einer tat zugeordnet werden könnte und dann eine Vorstrafe erhalten könnte.
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Im Anschluss an die Vorstrafe wird natürlich die [[Tat]] selbst begangen, da die Strafe sonst ja hinfällig wäre. Es folgt eine zweite Gerichtsverhandlung und im Fall der Schuldigsprechung wird erneut eine Strafe verhängt. Da die ''Vorwarnung'' offensichtlich keine [[Wirkung]] gezeigt hatte, wird zuletzt noch eine ''Nachwarnung'' ausgesprochen: „Ich hab es dir ja gleich gesagt!“
Auffälliges Benehmen im Straßenverkehr ist die häufigste Ursache für eine Strafe vor der Tat.
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[[Kategorie:In der Kürze liegt die Würze]]
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[[Kategorie:Rechtswissenschaft]]
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[[Kategorie:Verbrechen & Kriminelles]]

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2015, 21:06 Uhr

Eine Vorstrafe ist nichts anderes als eine Strafe vor der Tat, daher auch der Name. Sie ist die Vollstreckung des rechtsgültigen Vorurteils. Bei Ersttätern erfolgt vor der Vorverurteilung in den meisten Fällen noch eine Vorwarnung zur Abschreckung.

Im Anschluss an die Vorstrafe wird natürlich die Tat selbst begangen, da die Strafe sonst ja hinfällig wäre. Es folgt eine zweite Gerichtsverhandlung und im Fall der Schuldigsprechung wird erneut eine Strafe verhängt. Da die Vorwarnung offensichtlich keine Wirkung gezeigt hatte, wird zuletzt noch eine Nachwarnung ausgesprochen: „Ich hab es dir ja gleich gesagt!“


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