Vorstrafe: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Eine '''Vorstrafe''' ist nichts Anderes als eine ''Strafe vor der Tat'', [[Artikel, der sich im Titel bereits mit einem einfachen Relativsatz selbst zusammenfasst und damit die eigentliche Lektüre hinfällig macht|daher auch der Name]]. Sie ist die Vollstreckung des rechtsgültigen [[Vorurteil]]s. Bei Ersttätern erfolgt vor der Vorverurteilung in den meisten [[Fall|Fällen]] meist noch eine ''Vorwarnung'' zur Abschreckung. | |
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− | + | Im Anschluss an die Vorstrafe wird natürlich die [[Tat]] selbst begangen, da die Strafe sonst ja hinfällig wäre. Es folgt eine zweite Gerichtsverhandlung und im Fall der Schuldigsprechung wird erneut eine Strafe verhängt. Da die ''Vorwarnung'' offensichtlich keine Wirkung gezeigt hatte, wird zuletzt noch eine ''Nachwarnung'' ausgesprochen: „Ich hab es dir ja gleich gesagt!“ |
Version vom 9. Dezember 2013, 00:36 Uhr
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Eine Vorstrafe ist nichts Anderes als eine Strafe vor der Tat, daher auch der Name. Sie ist die Vollstreckung des rechtsgültigen Vorurteils. Bei Ersttätern erfolgt vor der Vorverurteilung in den meisten Fällen meist noch eine Vorwarnung zur Abschreckung.
Im Anschluss an die Vorstrafe wird natürlich die Tat selbst begangen, da die Strafe sonst ja hinfällig wäre. Es folgt eine zweite Gerichtsverhandlung und im Fall der Schuldigsprechung wird erneut eine Strafe verhängt. Da die Vorwarnung offensichtlich keine Wirkung gezeigt hatte, wird zuletzt noch eine Nachwarnung ausgesprochen: „Ich hab es dir ja gleich gesagt!“