Supergrundrecht

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Das Supergrundrecht wurde am 16.07.2013 von unserem hochwohlgeschlumpften IM Hans-Peter Friedrich wieder zum Leben erweckt. Erfunden wurde es bereits 2003 von Otto Schily. Es findet sich im neu eingeführten Artikel 0 des Grundgesetzes unter dem Kapitel I. Die Supergrundrechte wieder.

Artikel 0 GG

Bisher gibt es im Kapitel I. Die Supergrundrechte nur das Supergrundrecht auf Sicherheit. Das nachfolgende Kapitel II. Die Grundrechte fängt wie gewohnt mit Artikel 1 an.

I. Die Supergrundrechte
Art. 0 [Sicherheit]
(1) Die Sicherheit des Deutschen Volkes ist das wichtigste Grundrecht (Supergrundrecht).
(2) Grundrechte sind gegenüber einem Supergrundrecht nachrangig.
(3) Supergrundrechte dürfen nur unter Genehmigung von Hans-Peter Friedrich eingeschränkt werden.

Schutzbereich

Das Supergrundrecht auf Sicherheit ist von unglaublicher Wichtigkeit: Nichts, außer Gott oder unserem IM, steht über ihm - dies lässt sich aus Art. 0 I GG herleiten. Es umfasst die Legalität aller Maßnahmen, die im Zuge und im Namen der Sicherheit und der Terrorabwehr geschehen, was jedwede Überwachung und Spionage vom Volk umfasst.

Einschränkbarkeit

Artikel 0 GG steht gemäß Absatz 2 grundsätzlich über allen anderen Grundrechten, wie dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I), der Pressefreiheit (Art. 5 II) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I). In seinem Namen muss der unwissende und labile Bürger alles hinnehmen: Ausspähung, Einkesselungen oder sonstige Repressionen des Staates. Supergrundrechte dürfen nur nach Art. 0 III GG durch den IM Hans-Peter Friedrich persönlich Einschränkung erfahren. Die Frage bleibt offen, wie das Supergrundrecht nach Amtswechsel noch einschränkbar ist.

Es wird spekuliert, dass die jetzige Regierung keine Neuwahlen mehr zulasse, da diese zu unsicher seien - schließlich könnte die nachfolgende Regierung ja eine andere Politik verfolgen. Deshalb ist es nicht unwahrscheinlich, dass IM Friedrich bis an sein Lebensende die Sicherheitsinterressen der Deutschen verwalten und die Grundrechte vergewaltigen wird.

Die Aufrechnungstheorie

Einige Rechtswissenschaftler haben bereits die Theorie entwickelt, dass Art. 0 II und III GG nicht absolut gelten. Gustav von Bahmberg, ein großer Vertreter der Aufrechnungstheorie, meint, dass mit genügend Grundrechten ein Supergrundrecht ausgeschaltet werden kann. Nach seiner Auslegung stünde das Verhältnis 1:10. Sollte also jemand das Supergrundrecht auf Sicherheit infrage stellen, müsste er 10 Grundrechte suchen, die diesem direkt gegenüberstehen. Aufgrund dessen, dass die Aufrechnungstheorie gewohnheitsrechtlich ist und nur ein verzweifelter Versuch, doch noch ein bisschen Freiheit in der Gesellschaft bestehen zu lassen, wird sie wohl meist wegen fehlender gesetzlicher Grundlage nicht angewendet werden.

Neueste Entwicklungen

Neueste Forschungen zu dem Thema Supergrundrecht haben ergeben, dass die Supergrundrechtstheorie als nicht genügend bezüglich fundamentaler Forderungen der Metarechtstheorie betrachtet werden kann. Verschiedene Lücken diesbezüglich veranlassen führende Superrechtswissenschaftler, die Theorie des Supergrundrechts durch eine übergelagerte umfassende Theorie des Hypergrundrechts zu ergänzen/erweitern, deren Grundzüge der Ausarbeitung allerdings noch aktueller Forschungsgegenstand sind. Es liegen mehrere Anträge auf Einrichtung einschlägiger Metarechtstheorie-Lehrstüle vor.


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