Staatsbürger
Dieser Artikel ist in Arbeit • Letzte Bearbeitung: 23.02.2007
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Ein Staatsbürger ist der Träger von staatlich gestellten Rechten und Pflichten, die ihn befähigen sollen, mit anderen Staatsbürgern in Harmonie leben zu können. Wenn er seine Rechte und Pflichten nicht nur kennt, sondern auch realisiert, dann erhält er ein Upgrade und wird zum
- mündigen Staatsbürger
Das Erreichen dieser Stufe ist äußerst problematisch, weil Politik und Wirtschaft lieber unmündige und damit leichter zu kontrollierende Staatsbürger regieren wollen wollen.
- unmündige Staatsbürger
sind Zeitgenossen die streng nach dem Motto
"Ein kluger Mann hat mal gesagt/
das man nicht alles hinterfragt/
man müss doch in diesem Leben/
auch mal was als gegeben nehmen"