Offizielles Kriegsrecht der Spiegelwelten

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Präambel

Die Erfahrung zeigt, dass Konflikte und Kriege im Spiegelweltenraum stets ein Anlass für enorme Kreativitätsausbrüche der Autoren sind, die dabei häufig zur Höchstform auflaufen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass Spiegelwelten-Kriege mit gewissen Problemen kämpfen, die einer Regelung bedürfen. Eines muss immer klar sein: Die Spiegelwelten sind kein Brettspiel, bei dem es um Siegen oder Verlieren geht, sondern sie bleiben auch dann ein interaktives literarisches Projekt, wenn das Kriegsbeil ausgegraben wird. Als solches muss es auch weiterhin denjenigen offen stehen, die nicht direkt beteiligt sind, kurz gesagt: Es muss überschaubar bleiben. Dafür bedarf es gewisser Regeln, auch wenn diese im Verdacht stehen, die Kreativität einzuschränken. Mit aller Deutlichkeit muss hervorgehoben werden, dass das nicht der Fall ist. Alle Spiegelweltenautoren haben sich freudig den Rahmenbedingungen des Projektes gebeugt, als sie ihre Länder erschufen und in den interaktiven Raum einbanden. Die Regeln haben dabei ihre Fantasie beflügelt, denn was stimuliert mehr als das Ausloten der Grenzen eines vorgegebenen Raumes? Für die Kriege der Spiegelwelten gilt dies ebenso. Auch hier zeichnen sich die echten Feldherren dadurch aus, dass sie mit begrenzten Ressourcen meisterhaft operieren und auf diese Weise einen erzählerischen Mehrwert erzeugen. Das hat nichts mit bürokratischem Abarbeiten von vorgegebenen, schematischen Mustern zu tun. Angeblich ist ja in der Liebe und im Krieg alles erlaubt – aber unberührt davon dreht sich die Welt – unsere Welt – weiter und die Schwerkraft versieht ihren Dienst.


Krieg als Großereignis

§ 1 Kriege sind im Spiegelweltenraum absolute Großereignisse. Zwar kommen sie spontaner zustande als beispielsweise eine Fußballmeisterschaft, bedeuten aber einen ebenso hohen Schreibaufwand. Natürlich kann man versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und einfach einen Krieg anzufangen, jedoch kann es passieren, dass die anderen Autoren gerade zu dieser Zeit nicht so aktiv sein können wie normalerweise. Daher empfiehlt es sich, vor der Eskalation im Forum eine kurze Rückmeldung darüber einzuholen, ob überhaupt ausreichend Autoren mitmachen können (man muss ja nicht verraten, was man konkret vorhat, immerhin soll es spannend bleiben).

§ 2 Wenn irgendwie möglich sollte es keine Überschneidungen mit anderen Großereignissen und eventuellen kleineren Handlungssträngen geben. Nichts ist verwirrender als ein tobender Krieg, wenn parallel eine Fußballmeisterschaft ausgetragen wird. Wünschenswert ist daher, dass der Kriegsinitiator mit Augenmaß vorgeht und dass die anderen Autoren eventuelle B- und C-Stories für die Dauer des Krieges auf Eis legen, so sie nichts mit dem Krieg zu tun haben – Möglichkeiten dazu gibt es ja viele.

§ 3 Kriege haben ihre eigene Dynamik. Der Plot eines Krieges wird nicht vorher festgelegt, sondern ergibt sich aus der Interaktion.


Dokumentation des Krieges

§4 Die Erfahrung zeigt, dass Spiegelwelten-Kriege sehr schnell sehr unübersichtlich werden. Das wiederum führt dazu, dass Autoren, die nicht permanent online sind (also so ziemlich alle) schnell in Gefahr geraten, wichtige Entwicklungen zu verpassen. Um jedem ein schnelles Einlesen zu ermöglichen, gibt es folgende Regelungen:

§ 4.1 Derjenige, der einen Krieg anzettelt, sollte eine Dokumentationsseite zu diesem Krieg anlegen und diese auch betreuen (Ein gelungenes Beispiel ist die für den Kommunistischer Krieg). Empfehlenswert ist dabei, kein auf den Autor beschränktes Inuse zu setzen, sondern eines, das allen SW-Autoren erlaubt, möglicherweise vergessene Ereignisse nachzutragen und/oder bereits eingetragene zu korrigieren.

§ 4.2 Die Dokumentationsseite sollte neutralen Charakter haben, d. h. nicht aus der Perspektive einer Kriegspartei geschrieben sein.

§ 4.3 Auf der Dokumentationsseite sollten folgende Punkte vorhanden sein:

  • Kurze Darlegung der Vorgeschichte, und zwar verdichtet auf das, was unmittelbar zum jeweiligen Krieg geführt hat.
  • Komprimierte Zusammenfassungen der wesentlichen Kriegshandlungen in chronologischer Reihenfolge, die auf die entsprechenden Nachrichten verlinkt sind und die Ort und Zeit kenntlich machen. Hier ist das schlichte Einfügen der jeweiligen Nachricht aus den verschiedenen Sendern nicht hilfreich.
  • Zusammenfassung der Kriegsergebnisse nach dessen Abschluss sowie Zusammenfassung der sich unmittelbar aus dem Krieg ergebenden Konsequenzen (z. B. Besetzung eines Landes, Kriegsverbrecherprozesse usw.)
  • Links zu unmittelbar mit den jeweiligen Krieg in Verbindung stehenden Seiten (z. B. Schlachten, die als eigene Seite angelegt wurden wie Die Landung in Schwedien)

§ 4.4 Es besteht die Möglichkeit, gesonderte Nachrichtensender für Koalitionen anzulegen, die sich in einem Krieg bilden. So gab es im Sozialistischen Krieg den Alliierten Nachrichtendienst im Soprorkonflikt und im Kommunistischen Krieg den Alliierten Nachrichtendienst im Kommunistenkrieg. Wichtig ist dabei, dass diese Sondersender bekannt bemacht werden.


Aushebung von Truppen

§ 5 Grundsätzlich gilt: Man kann nur auf die Truppen zurückgreifen, über die man zu Beginn des Konflikts verfügt. Die plötzliche „Erfindung“ einer über Jahre hinweg gedrillten Armee ist nicht möglich. Daher empfiehlt es sich für die Länderpaten, auch ohne konkreten Anlass einen Abschnitt zur Armee ihres Landes in die Länderartikel aufzunehmen und das „stehende Heer“ im zentralen Truppenregister einzutragen (siehe dazu § 8).

§ 6 Sollten die vorhandenen Truppen nicht ausreichen, können natürlich neue Einheiten aufgestellt werden. Dazu ist zwingend eine entsprechende Nachricht in den internationalen oder regionalen Nachrichtendiensten erforderlich, in denen die Grundzüge der Truppenaushebung dargelegt werden.

§ 6.1 Die neu aufgestellten Truppen müssen aus den Ländern stammen, die vom jeweiligen Autor als Pate betreut werden (Eine Ausnahme ist die Anwerbung von Söldnern, siehe § 7, § 7.1a und b sowie § 7.2). Aus Gründen der Stringenz müssen die Fähigkeiten der neuen Soldaten den Voraussetzungen und dem Charakter des jeweiligen Landes entsprechen. So kann der Vatikan nicht einfach Kampfroboter im Stile Electronias rekrutieren, was umgekehrt natürlich auch gilt: Mit Inquisitoren, Exorzisten und Missionaren haben die Electronier nichts am Hut.

§ 6.2 Die Kampfkraft einer neu aufgestellten Gruppe muss ebenso nachvollziehbar bleiben wie ihre Aufstellung und ihre schnelle Einsatzbereitschaft. In jedem Fall muss die Stringenz gewahrt werden. Je kreativer das Kampfkonzept ist, desto leichter sollte das fallen. So ist es unwahrscheinlich, innerhalb kürzester Zeit aus einer Horde eilig rekrutierter Nerds eine Elitetruppe mit eiserner Disziplin zu formen – nutzt man jedoch die speziellen Fähigkeiten dieser Rekruten wie etwa jahrelanges Ballerspieltraining, lässt sich durchaus etwas damit anfangen. Allerdings müssen sich die Fähigkeiten im Einklang mit § 6.1 befinden.

§ 7 Eine gesondert zu betrachtende Form der Truppenaushebung ist das Anwerben von Söldnern. Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings nur im Einklang mit § 6, § 6.1 und § 6.2 Des Weiteren gelten folgende Regelungen:

§ 7.1a Ein Anwerben von Söldnern kann nur in Absprache mit dem Paten des jeweiligen Landes erfolgen, aus dem die Söldner stammen. Der Pate des jeweiligen Landes darf die Anzahl der anwerbbaren Söldner festlegen.

§ 7.1b Ist das Land, aus dem Söldner angeworben werden sollen, ohne Paten, hat der anwerbende Autor freie Hand, solange dabei die § 6, § 6.1 und § 6.2 gewahrt werden und sich die Zahl der angeworbenen Söldner begründen lässt. Stringenzfehler und Verstöße gegen die Erzähllogik müssen vermieden werden.

§ 7.2 Söldner kämpfen um der Bezahlung willen, nicht irgendwelcher hehren Ideale wegen. Es muss also eine in sich stimmige Erklärung gefunden werden, mit welchen Mitteln die Söldner angeworben wurden und für die Dauer des Krieges bezahlt werden.


Bewegungen von Truppen

§ 8 Alle Truppenbewegungen sind auf der Seite Ey Mann, wo is' meine Truppe? zu dokumentieren. Alle dort aufgeführten Vorgaben zur Geschwindigkeit der Truppen sind einzuhalten. Aus den Eintragungen muss hervorgehen, um welchen Truppentyp es sich handelt (Marine, Luftwaffe, Heer), in welcher Mannschaftsstärke die jeweilige Truppe auftritt, wo sie sich befindet und womit sie sich aktuell beschäftigt.

§ 8.1 Irreguläre Truppen wie Terroristen, Guerillas, Schulklassen und Versicherungsvertreter unterliegen nicht der Eintragungspflicht.

§ 8.2 Die Dokumentationspflicht gilt außerdem nicht für Hauke Ackermanns Gleb-Armee, die a) keine zahlenmäßige Obergrenze hat und b) ohne zeitliche Verzögerung an jedem Ort auftauchen kann – zu Wasser, zu Lande, in der Luft und im Weltraum.


Perverse Neigungen zum Gemetzel

§ 9 Dieser Paragraph hat keinen bindenden Charakter, sondern den einer Empfehlung: Die Kriege der Spiegelwelt werden so gut wie nie mit „regulären“ Waffen ausgetragen. Weitaus typischer und dem satirischen Charakter unseres Tuns und Treibens sind Truppen, die unter normalen Umständen wohl kaum als militärische Einheiten gelten würden. Wenn Ostfriesland mit einer Horde wütender Demonstranten oder schlimmer noch seiner Massenvernichtungswaffe Lightening über die Welt herfällt, Luxusburg seine Gegner mit Tresoren beschießt und Wanne-Eickel seine Fußballhooligans (die GSG Viereinviertel) loslässt, zeigt das vor allem eines: Es geht darum, den jeweiligen Gegner mit möglichst unorthodoxen und für das jeweilige Land typischen Mitteln auf die Bretter zu befördern. Auf der Spiegelwelt gibt es – wenn überhaupt – nur wenige Tote bei Kampfhandlungen. Das ist auch gut so – die Spiegelwelten sind kein Ballerspiel für Gestörte.


Schutzklausel

§ 10 Anders als die Empfehlung, SW-Kriege nicht in Splatterorgien mit Millionen von Toten zu verwandeln (§ 9) besteht für die Protagonisten, also die Hauptcharaktere, die für die Handlungsfähigkeit eines Landes und der Spiegelwelt allgemein unentbehrlich sind, ein Tötungsverbot. Diese Figuren können allenfalls festgesetzt werden, müssen aber auf jeden Fall überleben. Viele dieser Charaktere sind mühevoll aufgebaut und entwickelt worden, weshalb sie unter besonderem Schutz stehen.

§ 10.1 Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Autor einer Figur und sein „Gegner“ darauf verständigen, dass diese Figur stirbt. Allerdings sollten beide die Konsequenzen bedenken: Eine getötete Figur kann nie wieder verwendet werden.



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