Sklave

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Als Sklaven bezeichnet man die hörigen Knechte und Mägde eines reichen Mannes bzw. die abrekuktierten Sklaven die beim Arbeitsamt durch Arbeitslosenbescheide entstehen und per Ein-Euro-Job Frondienste in Adelshäusern leisten müssen, die dazu führen dass teures Dienerpersonal durch billige Arbeitskräfte entlassen wird und dadurch selber zu Sklaven des Arbeitsamtes werden.
Desweiteren werden den Sklaven jegliche Menschenrechte aberkannt, sie sind dem adeligen Herren bzw. dem Arbeitsamt hörig und dürfen nicht über ihr Leben bestimmen, da ihr Leben in der Hand des jeweiligen adeligen Fürsten bzw. dem Wohlwollen des Arbeitsamtes unterliegt.
Bei Nichterfüllung der Befehle und Dienstanweisungen schreitet das Arbeitsamt ein, indem die Stütze (Hartz 4) komplett gestrichen wird und die Sklaven sozusagen alles verlieren und als Obdachlose die Fußgängerzonen dekorativ verzieren.
Die Sklaven werden bei einer Arbeitsamtlotterie ausgelost, der Hauptgewinn wird per Post an die jeweilige Villa oder ans Schloss geliefert. Die Anzahl der eingesetzten Sklaven am Einsatzort kann variieren.


Alte Formen

Die alte Form der Sklaverei darf heute nach internationalem Recht (von den Amerikanern natürlich wieder einmal nicht anerkannt) nicht mehr angewandt werden. Wie das mit dem internationalen Recht so üblich ist, gibt es aber auch hier ein juristisches Schlupfloch. In den meisten Fällen wurde der Begriff Sklave einfach durch den Begriff PAM (Persönlicher Afrikanischer Mitarbeiter) ausgetauscht.

Neue Formen

Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist es den Piefkes gelungen die Leibeigenschaft wieder herbeizureformieren. Die Pflicht zur Zahlung von und Beitragen im mittleren dreisteligen Eurobereich wird dazu führen das Geringverdiener, selbständige Kleinunternehmer und Freiberufler sich verschulden müssen oder gezwungen werden über 1 Eurojobs Frondienste zu leisten um die Tribute an AOK oder andere Geldakkumulatoren bezahlen zu können.

siehe auch


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