Richterin Alexandra Hold

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Richterin Alexandra Hold ist eine zur Familie des Hartz 4 TV gehörende Richtersendung auf Sat 1, die in erster Linie der Gesellschaftskritik und der Weltverbesserung dient.

Die Vorsitzende

Alexandra Hold wurde als Tochter zweier rezidivierender ALG 2-Bezieher geboren, die in ihrer reichlichen Freizeit vorzugsweise Hartz 4 TV schauten, und begann schon früh, die Faszination ihrer Eltern zu teilen. Sie nahm ein Jura-Studium auf, fand es aber doof, dass die Angeklagten in Gerichtsverhandlungen meistens entweder schweigen oder gestehen, jedenfalls fast immer schuldig gesprochen werden, und beschloss es im TV besser zu machen.

Da Alexandra Hold nicht erkannt werden möchte, gibt sie sich in der Serie als männlicher Richter aus. Ihre von Natur aus tiefe Stimme hat sich hierbei als hilfreich erwiesen. Alexandra Holds häufigstes Urteil ist der Freispruch, was erklärt, warum die Staatsanwälte immer schlecht gelaunt sind und die Verteidiger geradezu fanatisch jedem einzelnen Zeugen und z.T. auch dem Opfer die angeklagte Tat unterstellen und ihm jedes erdenkliche mögliche Motiv hierfür vorhalten.

Alexandra Hold hingegen ist immer neutral und gelassen, weil sie genau weiß, dass sie auch im Falle einer zweifelhaften Beweislage letztlich zu einem eindeutigen Ergebnis kommen wird, da während der Verhandlung immer diverse unvorhersehbare Dinge geschehen, die den Täter zufällig entlarven. Oft heben sich die Zeugen bestimmte Beweismaterialien auch extra für die Hauptverhandlung aufgehoben, um für Action zu sorgen.

Des Weiteren befindet sich der wahre Täter so gut immer im Gerichtssaal, auch wenn der Angeklagte unschuldig ist. Und auch sonst geht es unter den Zeugen heiß her, denn Dreck am Stecken haben so ziemlich alle und der Abspann ist im Normalfall voller Verurteilungen derjenigen, die man in der Sendung kennen lernen durfte und die Alexandra Hold abseits des TV-Publikums drangekriegt hat.

Die Handlung

Zu Beginn der Verhandlung setzt sich die angeklagte Person meist in ungehobelter Pose auf den Henkerstuhl und bekommt erst mal einen kurzen Knigge-Vortrag von Alexandra Hold zu hören, wie man sich vor dem Hauptgericht zu benehmen hat. Der Staatsanwalt nutzt dies für eine billige Provokation von der Seite und kommt sich cool vor.

Der Angeklagte ignoriert den Hinweis auf sein Recht zu schweigen und streitet die Tat in vollem Umfang ab, wobei er nicht selten ausfallend gegenüber dem Staatsanwalt wird. Der Staatsanwalt und der Verteidiger fangen sich an zu dissen, weil der Staatsanwalt dem Angeklagten in Endlosschleife die Indizien und das vermeintliche Motiv vorhält, während der Verteidiger die Schuld vehement auf einen oder mehrere der vorgeladenen Zeugen zu schieben versucht.

Alexandra Hold erbittet Ruhe und lässt das Opfer, meist eine voll aufgestylte Hobby-Prostituierte in Berufskleidung, die ihre Nebentätigkeit aber nicht weiter erwähnt, hereinrufen. Das Opfer betitelt den Angeklagten als "Schwein" oder "Gesichtskrapfen" und wird daraufhin von Alexandra und Verteidiger zusammengestutzt, während der Staatsanwalt voll grimmiger Genugtuung vor sich hin grinst. Hasserfüllt beschuldigt das Opfer den Angeklagten und erntet dadurch den nächsten Rüffel vom Verteidiger, weil es seiner Meinung nach entweder den Täter gar nicht identifiziert haben kann oder den wahren Täter absichtlich schont oder aber die Tat nur vorgetäuscht hat, um sich wegen einer kurzzeitigen Affäre mit dem Angeklagten, der seine Ehefrau letztlich nicht verlassen wollte, zu rächen.

Das Opfer wirft sich ihr glitzerndes Handtäschchen über die Schulter und nimmt auf der Zeugenbank Platz. Die Zeugen werden nun nacheinander aus dem Wartezimmer hereingerufen. Dauert dies länger als fünf Sekunden, wird Alexandra ungeduldig und schickt Herrn Selhoff nachschauen. Dieser findet den Zeugen in einem handfesten Streit mit einem anderen Zeugen vor, wodurch er den Aufruf überhört hat.

Hat der Zeuge mit einer unwiederbringlichen halben Minute Verspätung den Saal betreten, belastet er schon im Hereinkommen den Angeklagten, während der zweite Zeuge das Opfer nicht leiden kann und sich deshalb für den Angeklagten einsetzt. Der dritte Zeuge, die betrogene Ehefrau, tritt ein und tut erst mal so, als würde sie nicht an die Bordellbesuche ihres Mannes glauben oder ihm längst verziehen haben.

Der Verteidiger redet daraufhin solange auf sie ein, bis sie vor Wut platzt und, nicht mehr Herrin ihrer Emotionen, verlauten lässt, dass sie nichts bereue. Als Alexandra genauer nachhakt, verkündet die Ehefrau, ohne ihren Anwalt werde sie jetzt gar nichts mehr sagen. Der Staatsanwalt ist stinksauer und disst den Angeklagten im Plädoyer für seinen moralischen Fehltritt, ehe er zähneknirschend den Freispruch beantragt. Der Verteidiger kann sich einen genugtuerischen Kommentar gegenüber dem Staatsanwalt nicht verkneifen und teilt der Ehefrau mit, dass sie für diese Tat noch bestraft werden wird. Der Angeklagte nutzt sein letztes Wort, um sich bei seiner Ehefrau zu entschuldigen und sie um eine fünfte Chance zu bitten.

Alexandra Hold spricht den Angeklagten frei und schließt die Sitzung mit einem weisen Zitat. Im Abspann erfährt man, dass die Ehefrau (wegen Körperverletzung) und der erste Zeuge (wegen falscher Verdächtigung) Bewährungsstrafen bekommen haben. Der dritte Zeuge musste, um den Angeklagten zu entlasten, eine eigene Straftat gestehen, und wurde wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt.


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