Organwalter
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Version vom 12:50, 4. Mai 2013 von Seth (Diskussion | Beiträge)
Ein Organwalter ist eine im juristischen Sinne natürliche Person, die ein Organ vertritt, mithin für es waltet. Jegliches Handeln eines Organwalters wird so interpretiert, als handle das Organ selbst. Je nach Organ gibt es spezialisierte Organwalter wie etwa den Milzhugo, den Leberhorst, den Nasenoskar und den Dickdarmklaus.