Menschenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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*Die [[Gedanken]] sind frei - weiteres regeln die [[Gesetz]]e. | *Die [[Gedanken]] sind frei - weiteres regeln die [[Gesetz]]e. | ||
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Version vom 22. Mai 2006, 15:47 Uhr
Recht des Menschen auf seine Existenz. Üblich ist in der Umgangssprache die Pluralform. Im Gegensatz zu den Tierrechten ist dieses Recht gegen das Ausland einklagbar.
Sonderformen des Menschenrechts
- Im Krieg werden Menschenrechte zeitweise aufgehoben - an ihre Stelle tritt das universelle gleiche Recht auf den Tod.
- Wer Gefangenenlager, Sonderwirtschaftszonen oder Gefängnisse betritt, verlässt den Gültigkeitsbereich des Menschenrechts.
- Die Gedanken sind frei - weiteres regeln die Gesetze.
- Das Versammlungsrecht gilt nicht innerhalb der Bannmeile.