Lohnsklave

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Lohnsklave ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und von seinem Sklavenhalter zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet und dafür monatlich Lohn oder Gehalt zugeworfen bekommt. Lohnsklave ist also im rechtlichen Sinn des Begriffs, wer auf Grund eines Arbeitsvertrags für einen anderen unselbständige Dienste zu erbringen verpflichtet ist.

Abgrenzung

Keine Lohnsklaven sind:

  • Kinder und Jugendliche (so lange sie noch in die Schule gehen)
  • Selbständige
  • Leibeigene (Sklaven ohne Lohn)
  • Hausfrauen
  • Rentner

Der Arbeitgeber ist ein gönnerhafter Mensch, der Lohnsklave dagegen nutzt den Arbeitgeber häufig aus. Dies spiegelt die Situation des Arbeitsmarkts wider, nämlich dass ein großes Angebot von Lohnsklaven auf eine erheblich kleinere Nachfrage nach Arbeitskräften trifft. Unter diesem Hintergrund wird es auch als gönnerhaft empfunden, Nachfrage nach der eigenen Arbeit zu haben, also Lohnsklave sein zu dürfen.

Rechte und Pflichten des Lohnsklaven

Pflichten

Hauptpflicht des Lohnsklaven ist es, die zugewiesene Arbeit zu leisten. Dabei gilt der Grundsatz:

Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.

Nebenpflichten des Lohnsklaven: Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und der pfleglicher Umgang mit den Materialien und Werkzeugen seines Besitzers. Ist der Lohnsklave länger als drei Kalendertage krank, so muss er dem Sklavenhalter durch eine ärztliche Bescheinigung seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Rechte

In Deutschland und einigen anderen Staaten haben Lohnsklaven das eingeschränkte Recht, Wohnungseinrichtung und Autofarbe frei zu wählen.

Siehe auch


Linktipps: Faditiva und 3DPresso