Liebesbrief

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Als Liebesbrief bezeichnet man ein nicht-amtliches und nicht notariell beglaubigtes Schriftstück, welches zuweilen unter Minderjährigen für den Zusammenschluß einer nicht-rechtlichen nicht-ehelichen Lebensabschnittspartnerschaft führt.

Hierbei ist zu erkennen, dass der Liebesbrief starke Ähnlichkeit zum Gerichtsbeschluß zur Zwangsvollstreckung aufweist. Jedoch ist beim Liebesbrief zu beachten, dass dessen Auswirkung wesentlich brutaler sind.

Zweckbewandnis

Ursachen

Des Liebesbriefes Zweck ist damit gedient, dass er wie oben beschrieben eine nicht-eheliche Lebensabschnittspartnerschaft ohne rechtliche Grundlage und Einverständniss der Eltern unter Minderjährigen besiegelt.

Die Einführung dieser Vertragsart geht dem mobilen Volksempfänger weit voraus und ist bereits auf die Anfänge menschlicher Unfähigkeit zur Kommunikation zurückzuführen. Eine gewisse Paranoia ist bei Sender und Empfänger oftmals nicht zu verkennen.

Grundlagen

Gleichermaßen geht der Liebesbrief mit dem Gerichtsbeschluß dahingehend ein, dass bei bieden Stücken jeweils Grund und Folgen anzugeben sind. Hierbei kann wie folgt verglichen werden.

Hiermit beschließt Amt XY sich sämtliches Guthaben des Schuldners AB anzueignen und ferner all seine Dienste in Anspruch zu nehmen.

Dazu gilt beim Liebesbrief folgender Laut.

Hallo AB, ich liebe dich, dein XY

Obwohl letzteres den selben Wortlaut verwendet, verbirgt sich jedoch gleiche Absicht dahinter.

Auswüchse der Distribution

Schriftlicher Liebesbrief

Die wohl älteste und wahrscheinlich noch sinnbewandeste Methodik zur Distribution eines solchen Schriftstückes ist der postalische bzw. Express-Zustellweg.

elektronischer Liebesbrief

Multiple Choice Verfahren


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