Lachhaft

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In die Lachhaft werden all diejenigen gesteckt, die verbotenerweise gelacht haben.
Je nach Schallwellen, Publikum und Anlass werden Freiheitsstrafen zwischen 7 und 12 Jahren verhängt. Hart bestraft werden vor allem Personen, die andere zum Lachen angestiftet oder gar gezwungen haben. Die allgemeine Ausrede solcher Schwerverbrecher ist, dass Lachen ansteckend sei und sie nicht im geringsten solch eine Absicht hatten. Wie alle Ärzte bestätigen können, ist dies jedoch eine Lüge, die allein schon durch den Fakt als solche enttarnt werden kann, dass im Extremfall die Leute anfangen zu weinen, Bauchweh oder keine Luft mehr bekommen.

In Lachhaft befindliche Personen werden streng beaufsichtigt und regelmäßig Tests unterzogen, die beweisen sollen, dass sie nichts mehr zu lachen haben. Lachhaften sind extra kühl, ungepflegt und eng, da sich diese Dinge als sehr nützlich zum Abgewöhnen des Lachens erwiesen haben. Kinder, die zu viel lachen, werden oft in Heimen untergebracht, die auf dieselben Maßnahmen zurückgreifen.


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