Lachhaft

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In die Lachhaft werden alle gesteckt die verbotenerweise gelacht haben.
Je nach Schallwellen, Publikum und Anlass gibt es Freiheitsstrafen zwischen 7 und 12 Jahren. Hart bestraft werden vor allem Personen, die andere zum lachen angestiftet oder gar gezwungen haben. Die allgemeine Ausrede solcher Schwerverbrecher ist, dass Lachen ansteckend sei und sie nicht im geringsten solch eine Absicht hatten. Doch wie alle Ärzte bestätigen können ist dies eine Lüge, die allein schon durch den Fakt widerlegt werden kann, dass im Extremfall die Leute anfangen zu weinen, Bauchweh oder keine Luft mehr bekommen. All diese Personen werden in der Lachhaft beaufsichtigt und immer wieder Tests unterzogen, welche beweisen sollen, dass sie nicht mehr lachen. Lachhaften sind extra kühl, ungepflegt und eng, da sich diese Dinge zum abgewöhnen des Lachens als sehr nützlich erwiesen haben. Kinder die lachen werden oft in Heime mit denselben Maßnahmen gegeben.


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