Halsverband

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Der Halsverband ist in der Hierarchie der Vereinsjurisdiktion das dem Dachverband direkt untertstehende Element und somit ein weiterer deutscher Behördenfetisch. Prinzipiell unterscheiden sich die beiden Verbände darin, dass der Halsverband nach schweren Stürzen anzulegen ist, der Dachverband dagegen nach schweren Stürmen.


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