Gewaltenteilung

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Die Gewaltenteilung sollte verhindern, dass der Staat willkürlich von einer Einzelperson beherrscht wird. Dabei muss man aber zwischen der diktatorischen Gewaltenteilung und der demokratischen Gewaltenteilung unterscheiden.

Die demokratische Gewaltenteilung

Jeder sollte wissen, dass ein Staat eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative braucht. Bei der demokratischen Gewaltenteilung hat ein Parlament die Funktion der Legislative, ein Präsident, sieben Bundesräte, ein Minister, Guru, Schah, Scheich, Emir oder bei der konstitutionellen Monarchie ein König, Fürst oder ein Kaiser die Funktion der Exekutive und ein Gericht die Funktion der Judikative inne.
Das Parlament hat mal mehr, mal weniger Einfluss auf die Exekutive und die Judikative, die Exekutive hat mal mehr und mal weniger und mal gar kein Einfluss auf die Legislative und die Judikative, und die Judikative hat manchmal auch Einfluss auf die Exekutive. Es gibt allerdings gewisse Länder, deren Initialen zum Beispiel USA lauten, bei denen die Exekutive, sprich der Präsident, konkret George Bush, praktisch allmächtig ist, da er überall sein Veto einlegen kann. Das beweist wieder einmal, dass in der Politik die Übergänge zwischen verschiedenen Systemen fliessend sind.
Kurz gesagt: Exekutive, Legislative und Judikative sind mehr, weniger oder gar nicht unabhängige Bereiche, die einander kontrollieren (oder kontrolliert werden).

Die diktatorische Gewaltenteilung

Die diktatorische Gewaltenteilung funktioniert ganz anders als die demokratische Gewaltenteilung. Bei der diktatorischen Gewaltenteilung hat eine Einzelperson (ein Präsident, Minister, Guru, Schah, Scheich, Emir,ein König, Fürst, Kaiser oder natürlich ein Diktator) alle Gewalten inne. Da diese Politik meist nicht allen Bürgern behagt, müssen ständig Aufmüpfige zum Schweigen gebracht werden. Und deshalb entstand die diktatorische Gewaltenteilung:

  • Die Regierung: Sie ordnet an, welche Meinungen und Aussagen und welches Ideengut verboten sind und was die Strafen sind (Folter, lebenslange Einkerkerung, Todesstrafe)
  • Der Wohlfahrtsausschuss: Er nennt konkrete Personen, die eliminiert oder sonstwie aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
  • Der Sicherheitsausschuss: Er ergreift die gesuchten Individuen und verhängt die Strafen.

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