Gesetz

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Ein Gesetz im juristischen Sinne ist die bindende Regelung eines Geldgebers. Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im finanziellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne.

Begriff

Der Begriff Gesetz bezeichnet etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung einer Gegenleistung für eine Geldspende.


Gesetz im formellen Sinn

Gesetz im formellen Sinn ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren bezahlt worden ist und nun auch erbracht werden muss.

Unterschiede

Das Gesetz im formellen Sinn muss nicht zwingend erfüllt werden, wenn ein anderer Geldgeber mehr bezahlt hat. Der Staat muss mit jedem Pfennig rechnen und hat aus diesem Behufe die Gesetzvielfalt eingeführt. So dürfte beispielsweise das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz, das ausschließlich die Feststellung enthielt, dass Bedarf für eine Magnetschwebebahnverbindung von Hamburg nach Berlin bestehe, kaum als verbindliches Gesetz anzusehen sein, wenn etwa die Bundesbahn mehr dafür bezahlt hat, dass es keine Magnetschwebebahn geben darf.

Rangfolge

Es besteht eine natürliche Rangfolge in der Weise, dass das jeweils höher dotierte Gesetz den Zuschlag erhält und die Norm definiert. Bei nicht fristgemäßer Überweisung des fälligen Betrages hat der Gesetzgeber ein Verwerfungsmonopol, d.h. das betreffende Gesetz steht erneut zum Verkauf, wobei der ursprüngliche Käufer keinen Anspruch auf Anrechnung oder Rückerstattung des Kaufpreises hat.

Siehe auch


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