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Gerichtsverhandlung

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Tätigkeit, die man als Gast in einem Restaurant vor, während und nach dem Essen mit dem Kellner ausführt.

Notwendige Voraussetzungen

Die Tätigkeit kann nur ausgeführt werden, wenn man sich in einem Restaurant mit echter Bedienung befindet. In einer Mensa ist die Tätigkeit ziemlich sinnlos, weil sich die Auslagen und Kühltheken durch störrische Sprachfaulheit auszeichnen. Auf der anderen Seite geben die wenigsten auch keine Widerworte.

Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Vor dem Gericht

Wenn man als Gast das Restaurant seiner Wahl betreten hat, bekommt man als erstes die Gerichtsakte überreicht, in der die zu verhandelnden Objekte gelistet sind. Nun darf man sich was aussuchen, über das man gerne verhandeln möchte. Nach dem man den Kellner zu sich gerufen hat, beginnt der erste Teil der Verhandlung.

Man versucht, seine 1.Wahl von Gerichten zu bestellen. Meist stellt sich schon kurz danach heraus, dass diese und die Auswahl 2, 3, 4 und 5 von der Küche nicht geliefert werden kann, und man fragt nach möglichen Alternativen. Man bekommt Bescheid, das man momentan außer dem Tagesgericht keine andere Wahl hat:

Man erklärt sich kompromissbereit und bestellt das Gericht.

Während des Gerichts

Mit Erhalt der ersten Speise muss man auch schon wieder den Kellner an den Tisch rufen. Warum den die Tomatensuppe nicht rot, sondern grün sei, versucht man nun zu erfahren. Ob die Antwort, das sei so, weil man für die Tomatensuppe keine Tomaten sondern Erbsen genommen hätte, wirklich so befriedigend ist, sein dann noch dahingestellt. Auch das am Ende des ersten Ganges aufgefundene kleine halbmondförmige Hornteil sei Bestandteil der oben schon erwähnten Erbsen, mag den Gast nicht wirklich zufrieden stellen.
Beim Hauptgericht ist das Bild ähnlich. Das Fleisch versteckt sich irgendwo in der Soße, die Knödel wollen mit einem in Verhandlung treten und einen Vergleich aushandeln und der Rotkohl ist rot und äußerst geschmacklos.
Der Nachtisch, der eigentlich als Erdbeerkuchen deklariert worden war, lässt einen erheblichen Mangel an der selbigen Frucht augenscheinlich werden. Dafür häuft sich aber angenehm viel Sahne auf dem Teller. Zu all diesen Ungereimtheiten wird man von dem Lokaldiener bestimmt und unmissverständlich belehrt.

Das Urteil

Am Ende wird das Urteil in Form einer Geldforderung ausgesprochen. Wenn man nicht bereit ist, dieses dann auch zu bezahlen, wird man entweder zum Tellerwaschen in die Küche abkommandiert oder landet wegen Zechprellerei im Gefängnis.


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